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Defekte Neuware bei ebay von privat gekauft
#11
Hab mit M$ telefoniert, die wollten ne Quittung, Kassenbon, o.ä. haben.
Danach hab ich Kontakt (telefonisch) mit dem Verkäufer aufgenommen. -> Sehr freundlicher Typ :prost: !!
Er hat den Beleg für mich eingescannt und mir zugeschickt, habs direkt an M$ weitergeleitet... Bis jetzt aber keine Antwort.
Hoffe ich bekomme bald mein funktionierendes Headset! Dann hat das "kabel-gebimsel" endlich ein Ende. Smile

Vielen Dank für eure Tips!!

-xQeptr
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#12
Es ist immer wieder lustig, wie manche gutgläubigen Leute verarscht werden. Das Deutsche Recht setzt keinen Kassenbon oder Quittung voraus um einen Garantiefall anzumelden. Es reicht ein Zeuge, der bestätigt, wann das Teil gekauft wurde. Das kann sogar die Oma sein. Informier dich mal.
Für nichts, gegen alles !
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#13
xQeptr,index.php?page=Thread&postID=85338#post85338' schrieb:Darunter der typische Satz: "Dies ist eine Privatauktion, daher keine Garantie kein Umtausch und keine Rücknahme!!!"
Soweit ich weis ist dieser Satz eh nichtig. Außerdem wird eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen. (Garantie ist sowieso nur eine Angabe vom Hersteller, also hier komplett zu übersehen).
Viele Verkäufer tappen in die Haftungs-Falle

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 300 eBay-Auktionen zeigte:
Rund zwei Drittel aller Privatverkäufer wollten ihre Gewährleistungspflicht - was gesetzlich erlaubt ist - ausdrücklich ausschließen.
Allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. Sätze wie „eBay ich, Versand du“, „kein Umtausch“ oder „keine Garantie, keine Rücknahme“ reichen nicht.
„Ob Anfänger oder Profi – Verkaufen bei eBay ist einfach, profitabel und macht Spaß“, verspricht die eBay-Website.
Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Seit 2002 muss auch der private Auktionator eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geben – für neue wie für gebrauchte Ware.
Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale, erklärt: „Eine Garantie gibt man freiwillig. Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche Pflicht.“
Wenn der Verkäufer sie nicht korrekt ausschließt, dann muss er im Fall des Falles haften.
Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden.
Private Händler können allerdings – im Unterschied zu gewerblichen – die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Quelle: www.vz-nrw.de
You look at me when I´m not looking at you.
You don´t think I catch you, but I always do.
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#14
Hans Gurkenwurst,index.php?page=Thread&postID=86159#post86159' schrieb:Es ist immer wieder lustig, wie manche gutgläubigen Leute verarscht werden. Das Deutsche Recht setzt keinen Kassenbon oder Quittung voraus um einen Garantiefall anzumelden. Es reicht ein Zeuge, der bestätigt, wann das Teil gekauft wurde. Das kann sogar die Oma sein. Informier dich mal.
Mag sein, aber es gibt im deutschen Gesetz nichts, dass Hersteller verpfilchtet eine Garantie zu geben!
Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Deshalb ist es mir eigentlich egal, ob meine Oma als Zeuge gelten würde. Nur kann ich eine glaubwürdige Aussage meiner Oma schlecht per Mail verschicken.
Es hat alles geklappt deshalb "Schwamm" über die Sache! Smile

Gruß
-xQeptr
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#15
Da Microsoft ausdrücklich eine Garantie anbietet, können die nicht hingehen und dem einen eine geben und dem anderen nicht. Wenn man am Telefon nicht reden kann und nur "ähhh" oder "öhhhm" von einem kommt, muss man sich nicht wundern wenn man vom Mitarbeiter abgewimmelt wird.
Für nichts, gegen alles !
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#16
Woher kennst du das Telefonat mit mir und dem Kundenservice??
Außerdem hab ich danach eine Standardmail bekommen:

<mail>
Danke, dass Sie den Kundendienst von Xbox kontaktiert haben. Um den Garantiestatus Ihrer Xbox-Konsole oder ihres Zubehörs feststellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Kassenbeleges, auf dem das Kaufdatum, der Name des Händlers sowie die Adresse des Geschäftes, in dem Konsole oder Zubehör gekauft wurde, deutlich zu erkennen sind. Diesen können Sie einfach Ihrer Antwort auf diese E-Mail anhängen. Bitte folgen Sie hierzu nachstehenden Anweisungen:
1. Steht Ihnen ein Scanner zur Verfügung, scannen Sie den Kaufbeleg bitte ein. Ebenso können Sie eine Kamera, zum Beispiel die Ihres Handys oder aber jede andere gewöhnliche Digitalkamera, verwenden, um ein Bild vom Kassenbeleg zu machen. Haben Sie die Konsole oder das Zubehör online gekauft, ist ein Screenshot (Bild der Bildschirmansicht) des Beleges ausreichend.
2. Stellen Sie sicher, dass die Bilddatei (als Anhang der E-Mail beigefügt) eine maximale Größe von einem Megabyte nicht überschreitet. Sollte Ihre Datei größer sein, ist es möglich, dass Ihre Antwort von unserem System nicht entgegengenommen werden kann.
3. Schicken Sie bitte Ihre Datei im JPG-, GIF- oder TIF-Format. Dies stellt einerseits sicher, dass die Größe des Email-Anhanges gering gehalten wird, und andererseits, dass wir Ihr gesendetes Dokument erfolgreich öffnen und einsehen können.
4. Antworten Sie bitte auf diese E-Mail und fügen Sie den Datenanhang (das Dokument mit dem Kaufbeleg) an. Bitte beachten Sie, dass Sie direkt auf diese E-Mail antworten sollten, damit wir nach Prüfung eine Validierung Ihres Garantiestatus durchführen können. Sollten Sie die Antwortfunktion nicht nutzen, ist es möglich, dass Ihre Antwort nicht unmittelbar Ihrem Auftrag zugeordnet werden kann und die Bearbeitung ihrer Anfrage sich unter Umständen verzögert.
Wir werden Ihre Anfrage regelmäßig auf eine Antwort überprüfen. Sollte innerhalb von sieben Werktagen keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet und der Kundenauftrag geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Korrespondenz nur Anfragen zum Garantiestatus bearbeitet werden können. Darüber hinausgehende Fragestellungen können im Rahmen dieser Anfrage leider nicht beantwortet werden.
Beim Nutzen des Xbox 360 Spiele- und Unterhaltungssystems wünschen wir Ihnen weiterhin viel Freude und bedanken uns herzlich für die Bereitstellung der zur Bearbeitung Ihrer Anfrage nötigen Informationen!
</mail>

M$ kann so "ausdrücklich" eine Garantie anbieten, wie sie wollen ... da Garantie FREIWILLIG ist können die es auch handhaben, wie es ihnen beliebt.
Außerdem ist auf dem Wireless-Headset eine 1-Jahres-Garantie. Es hätte also sein können, dass diese bereits erloschen ist.

Gruß
-xQeptr
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#17
Hi,

würde den Verkäufer anrufen. Wenns Originalverpackt war, sollte er auch eine Rechnung haben, oder?
Schöne Grüße,

Torsten
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#18
mein tipp:
schildere den Fall genau,speichere die Webseite ab,Anschrift vom Verkäufer,sowie den Zahlungsbeleg. Da eine Onlineauktion ein rechtsgültiger Vertrag ist,sollte das bei MS auch anerkannt werden.noch was für die zukunft...kauf bei ebay nur mit paypal.dann kannste immer noch das geld "einfrieren" lassen...
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#19
headus,index.php?page=Thread&postID=87789#post87789' schrieb:mein tipp:
schildere den Fall genau,speichere die Webseite ab,Anschrift vom Verkäufer,sowie den Zahlungsbeleg. Da eine Onlineauktion ein rechtsgültiger Vertrag ist,sollte das bei MS auch anerkannt werden.noch was für die zukunft...kauf bei ebay nur mit paypal.dann kannste immer noch das geld "einfrieren" lassen...

Ich zahle ALLES ( ausser wenn der verkäufer kein paypal hat ) nur noch mit Paypal. gestern nen LCD unverschämt günstig bei EBay gekauft für 450€ günstiger als im Shop, aber da ich über Paypal gezahlt hab, mach ich mir keine Sorgen um mein Geld.
wenns nich ankommt oder Defekt ist, einfach Paypal melden, die kümmern sich drum und erstatten dir den Kaufpreis wieder Wink
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