02.05.2009, 09:42
Hallo Allerseits,
weiß jemand von euch wie es abläuft wenn ein Privatverkäufer ein USK 18 Spiel per Einwurfeinschreiben und nicht per Eigenhändig Einschreiben versendet und daraufhin vom Käufer angezeigt wird?
Ich habe schon die Gesetzestexte gelesen. Bis zu 50000 €, usw. usw.
Aber mal realistisch gesehen. Wird die Anzeige in einem Einzelfalle fallengelassen? Muss man Strafe zahlen?
Danke für eure Ideen
weiß jemand von euch wie es abläuft wenn ein Privatverkäufer ein USK 18 Spiel per Einwurfeinschreiben und nicht per Eigenhändig Einschreiben versendet und daraufhin vom Käufer angezeigt wird?
Ich habe schon die Gesetzestexte gelesen. Bis zu 50000 €, usw. usw.
Aber mal realistisch gesehen. Wird die Anzeige in einem Einzelfalle fallengelassen? Muss man Strafe zahlen?
Danke für eure Ideen


Ich zumindest mach des immer mit Ausßeiß Kopie wenn ich sowas verschick.