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Versand von jugendgefährdenden Medien - Druckversion

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Versand von jugendgefährdenden Medien - schmima - 02.05.2009

Hallo Allerseits,

weiß jemand von euch wie es abläuft wenn ein Privatverkäufer ein USK 18 Spiel per Einwurfeinschreiben und nicht per Eigenhändig Einschreiben versendet und daraufhin vom Käufer angezeigt wird?

Ich habe schon die Gesetzestexte gelesen. Bis zu 50000 €, usw. usw.

Aber mal realistisch gesehen. Wird die Anzeige in einem Einzelfalle fallengelassen? Muss man Strafe zahlen?

Danke für eure Ideen


- Dorena - 03.05.2009

Ob die Anzeige im Einzelfall fallengelassen wird, kann ich Dir nicht sagen, wenn Du Pech hast, dann nicht.
Denn auch als Privatverkäufer darfst Du FSK 18 Artikel nur an Volljährige verkaufen.
Du mußt Dich davon überzeugen, dass der Käufer auch das entsprechende Alter hat und sicher gehen das er diesen Artikel eigenhändig in Empfang nimmt.
Wenn man Dich jetzt testen wollte, würde ich sagen Du hast die Arschkarte gezogen.


- noX1609 - 03.05.2009

Also ich hab da auch mal was verschickt und ich würde solche Sachen immer nur per Einschreiben Eigenhändig verschicken, denn nur so ist sichergestellt, das du dich nicht Strafbar machst.


- Trapper - 03.05.2009

Der Punkt ist, du machst dich strafbar wenn du nicht sicherstellst, das die Ware nur von einem Erwachsenen angenommen werden kann, ein Einschreiben auch eigenhändig nützt dir im Zweifelsfall auch nichts, wenn du den Empfänger nicht kennst, es sei denn du hast vorher sichergestellt, das die betreffende Person 18 oder älter ist.

.


- noX1609 - 03.05.2009

Ja musst natürlich vorher durch z.B. ne Ausweißkopie der betreffenden Person sicherstellen, das sie mindestens 18 Jahre alt ist Wink Ich zumindest mach des immer mit Ausßeiß Kopie wenn ich sowas verschick.


- Z3R0B4NG - 04.05.2009

Wie schaut das jetzt aus wenn man über z.B. Spielegrotte oder Rote Erdbeere verkäuft, da können ja eigentlich von vornherein nur Volljährige kaufen?


- Dorena - 05.05.2009

Ich glaube da fällt das weg.
Dort sind die Betreiber dafür zuständig, sicherzustellen das dort nur volljährige Personen ihre Artikel kaufen und verkaufen.