Trapper,index.php?page=Thread&postID=10740#post10740' schrieb:Doch es gibt Austauschgeräte, weil ein TV im Grunde unpfändbar ist, da an Anspruch auf Information besteht, nur besteht eben kein Anspruch auf einen 3000 Euro LCD. (§ 811a Zivilprozessordnung.)
Wurde bereits erwähnt......
Phaethon,index.php?page=Thread&postID=10758#post10758' schrieb:Vorsicht aber bei Staatsschulden wie z.B. Steuerschulden etc. Die werden vom Zoll eingetrieben und die klingeln nur einmal. Beim nächsten mal haben die einen Durchsuchungsbeschluss und dürfen auch ungefragt deine Wohnung "betreten" ^^
Na dann haste aber ein ausserordentliches A****loch vor der Tür stehn gehabt.
Denn selbst die vom Zoll senden einem mehrfach Briefe zu.
Ich hatte selber mal Ärger mit denen und die haben mir zweimal einen Brief zugesendet mit Terminen.
Auf diese konnte ich nicht antworten, weil ich gar nicht in Köln zu dieser Zeit war.
So kanns jedem ergehen, deswegen müssen auch die vom Zollamt, einem mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Briefe zusenden.
Death Row,index.php?page=Thread&postID=10761#post10761' schrieb:wenn man fragen darf wie ist es den dazu gekommen, und sind die schulden sehr groß oder klein, ich hab mal im Fernsehen gesehen das wenn man große schulden hat alles mitgenommen wird was man versteigern kann.
Wie es dazu gekommen ist, ist doch irrelevant und ich glaube da mag auch nicht jeder drüber reden.
Eigentlich kann man alles versteigern, aber es wird noch lange nicht alles mitgenommen.
Denn alles darf der GV nicht pfänden, das habe ich aber oben schon mal geschrieben.
Beispiele:
• Fernseher: unpfändbar, allerdings besteht die Möglichkeit wertvolle Geräte gegen billigere einzutauschen
• Radio: nicht pfändbar (ein Gerät pro Haushalt)
• Videokamera / Fotoapparat: pfändbar
• Waschmaschine: nicht pfändbar wenn kleine Kinder im Haushalt leben, bei Alleinstehenden pfändbar
• Mikrowelle: pfändbar, wenn außerdem ein Herd vorhanden ist
• Auto, Motorrad: pfändbar, außer es wird benötigt, um zur Arbeit zu gelangen
• Computer: pfändbar, sofern er nicht beruflich benötigt wird
• Handy: pfändbar
• Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten: pfändbar
• Bargeld: pfändbar, sofern dadurch nicht das Existenzminimum angetastet wird, was der Gerichtsvollzieher genau ausrechnen muss.
Folgende Dinge dürfen auch nicht gepfändet werden.
Kleidung, Geschirr, Tisch, Stuhl, Schrank, Staubsauger, Kühlschrank etc., da diese Dinge zum Existenzminimum gehören.
Ausser es handelt sich dabei um wertvolle Gegenstände, die nicht zu einem durchschnittlichen Haushalt gehören.