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Gerichtsvollzieher !!! - Druckversion

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Gerichtsvollzieher !!! - XxMARDINxX - 16.08.2008

und zwar wollte ich fragen ob sich ein gerichtsvollzieher vorher mit einen brief anmeldet oder ob er auf gut glück vorbei kommt um bei mir was zufänden oder zugucken ?


"er darf auch nicht mein einziegen fernsehr mitnehmen", aber gilt das auch wenn ich ein lcd fernsehr ab ? (hab nur den, sonst kein anderen)

danke im vorraus Wink


- Ramirez - 16.08.2008

Hey...

Zwar können Sie dem Gerichtsvollzieher zunächst den Zugang zu Ihrer Wohnung verweigern. Nur hilft dies nicht wirklich weiter, denn er oder sie kommt wieder und hat dann auch das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Spätestens beim zweiten Mal sollten Sie ihm oder ihr also den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Hat der Gerichtsvollzieher zweimal erfolglos versucht, in Ihre Wohnung zu kommen und Sie waren zum angekündigten Termin nicht da oder haben ihm schlicht den Zutritt verweigert, kann Ihr Gläubiger die Zwangsdurchsuchung Ihrer Wohnung beantragen. Mit dieser richterlichen Durchsuchungsanordnung kann Ihre Wohnung gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für die Öffnung der Tür, haben Sie dann ebenfalls noch zu tragen.

Deinen Tv darfste behalten...Deine 360 aber nicht...Wink


- cappo406 - 16.08.2008

Ramirez,index.php?page=Thread&postID=10686#post10686' schrieb:Hey...

Zwar können Sie dem Gerichtsvollzieher zunächst den Zugang zu Ihrer Wohnung verweigern. Nur hilft dies nicht wirklich weiter, denn er oder sie kommt wieder und hat dann auch das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Spätestens beim zweiten Mal sollten Sie ihm oder ihr also den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Hat der Gerichtsvollzieher zweimal erfolglos versucht, in Ihre Wohnung zu kommen und Sie waren zum angekündigten Termin nicht da oder haben ihm schlicht den Zutritt verweigert, kann Ihr Gläubiger die Zwangsdurchsuchung Ihrer Wohnung beantragen. Mit dieser richterlichen Durchsuchungsanordnung kann Ihre Wohnung gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für die Öffnung der Tür, haben Sie dann ebenfalls noch zu tragen.

Deinen Tv darfste behalten...Deine 360 aber nicht...Wink

Habe gehört das viele beim erstenmal den zugang verweigeren um sozusagen ihre wertsachen asudemweg zuschaffen beispielsweise bei freunden unterbringen usw. damit die sachen nicht gepfändet werden können geht denn das so leicht?


- hitman28 - 16.08.2008

Klar kann man seine Wertsachen bei einem Freund oder so unterbringen, jedoch weißt du nie wann der/die Gerichtsvollzieher/in vorbei kommen!
Denn soviel ich weiß, melden die sich nicht an !
Und mit dem LCD TV da bin ich mir nicht sicher, aber ist es nicht so das die das Gerät gegen ein andern TV tauschen können ? wegen wert und so?


- Trapper - 16.08.2008

Zitat:Und mit dem LCD TV da bin ich mir nicht sicher, aber ist es nicht so das die das Gerät gegen ein andern TV tauschen können ? wegen wert und so?

Sowas nennt sich Austauschpfändung.

Wenn die Glotze relativ neu und teuer ist, kann der der Gerichtsvollzieher ein anderes billiges Gerät hinstellen.


- the|Gamer - 16.08.2008

Hi,
das ist ja blöd mit so ner Holzkiste oder nem Chinabomber zu glotzen macht ja gar kein Spaß da würd ich drauf verzichten Big Grin
Also das währe ja fies^^


- Phaethon - 16.08.2008

Also, ich persönlich mache grundsätzlich nie beim "normalen" Klingeln auf, denn diejenigen, die ich auch wirklich empfangen will rufen vorher kurz an oder so. Wenn ein GV dann wirklich mal zu Besuch kommt und er beim ersten Mal keinen antrifft (so war es jedenfalls bei mir immer) hinterlässt er einen Zettel im Kasten mit einem Datum bis zu dem man sich bei ihm melden soll. Oder er schreibt, wann er das nächste Mal kommt. Ich denke, man weiß was dann zu tun ist, auch wenn das vertuschen illegal ist. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, das selbst GVs auch nur Menschen sind und sie einen so behandeln wie sie empfangen werden.

Bei mir laufen die immer nur mal kurz durch die Bude, ohne besonders irgendwo genauer nachzuschauen und gut ist. Allerdings sind die nicht blöd. Wenn man also im Regal einige Xbox Spiele stehen hat, aber keine Konsole "vorhanden" ist, werden die auch wachsamer. Ein wenig mitdenken sollte man also schon.

Auf jeden Fall gefährdet sind kleine handliche Gegenstände, die man "mal eben" pfänden kann und die "wertvoll" sind, wie z.B. aktuelle Konsolen etc. Bei mir gibts aber sowas zum einen nicht und zum anderen habe ich nur große Hobbies wie z.B. Arcadeautomaten. Und vor deren Transport schäut selbst der GV ^^


- Dorena - 16.08.2008

Sicher meldet der Gerichtsvollzieher sich an. Die müssen sich sogar anmelden, damit jemand zuhause ist.
Die dürfen die Wohnung nämlich nur dann öffnen wenn ihnen der Zutritt verwehrt wird und nicht einfach so, nur weil gerade niemand zuhause ist. Ferner werden erstmal gar keine Geräte mitgenommen. Auf die gepfändeten Geräte wird ein Siegel geklebt (nannte sich früher Kuckuck) und das darf erst wieder entfernt werden, wenn die Schulden bezahlt sind. Weigert der Schuldner sich, in einem angemessenen Zeitraum zu zahlen, dann werden die gepfändeten Gegenstände abgeholt (egal welche Größe sie haben).
Und wenn die was abholen gibt es auch keinen Ersatz, wenn dem so wäre würden sich ja alle Schuldner ins Fäustchen lachen.
Vom Wert her nehmen die eh immer Gegenstände mit, die im Falle einer Versteigerung so viel einbringen, wie man zu zahlen hat.

PS:
Alles, was der Schuldner für seinen Alltag benötigt, darf übrigens nicht gepfändet werden.
Also, zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen oder auch Fernseher (wie hitman28 es schon erwähnt hat).
Der Gerichtsvollzieher darf aber eine Austauschpfändung vornehmen, wenn jemand zum Beispiel ein besonders teures TV-Gerät besitzt. Dann wird dieser Fernseher gepfändet und der Schuldner bekommt als Ersatz ein billigeres Gerät.


- Trapper - 16.08.2008

Doch es gibt Austauschgeräte, weil ein TV im Grunde unpfändbar ist, da an Anspruch auf Information besteht, nur besteht eben kein Anspruch auf einen 3000 Euro LCD. (§ 811a Zivilprozessordnung.)


- Phaethon - 16.08.2008

Vorsicht aber bei Staatsschulden wie z.B. Steuerschulden etc. Die werden vom Zoll eingetrieben und die klingeln nur einmal. Beim nächsten mal haben die einen Durchsuchungsbeschluss und dürfen auch ungefragt deine Wohnung "betreten" ^^