25.08.2009, 12:39
Dexhi,index.php?page=Thread&postID=93690#post93690' schrieb:Wie kann man so was nur als Päckchen schicken?Mh wenn er Zeugen hat dürfet das kein Problem sein. Der Typ hat noch nicht mal ne Rechung und somit wird das auch nicht ganz leicht nachzuweisen sein das der Artikel neu war.
Selber schuld, du musst jetzt beweisen das du es weggeschickt hast, so ist die Sachlage.
Da du das nicht kannst hast du ein Problem.
Ich mein gut das er jetzt Geld haben will ist Unsinn, da du es ja behalten hättest, hätte es funktioniert.
Wenn das zum Rechtsanwalt geht versuchen die sich sowieso aussergerichtlich zu einigen. Wenn das nicht klappt kommt es vor Gericht bestimmt zu einem Vergleich mehr nicht.
Gruß Andreas
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