11.10.2011, 07:28
Prinzipiell müssen Artikel Wahrheitsgemäß und so beschrieben werden, dass die wesendlichen Informationen die für eine Kaufentscheidung entscheidend sind in einer Beschreibung erwähnt werden.
Da ich für eB*y Arbeite, kenne ich mich da ganz gut aus
Ich denke aber das Du dich nun sehr Gut einigen konntest.
LG,
Da ich für eB*y Arbeite, kenne ich mich da ganz gut aus

Ich denke aber das Du dich nun sehr Gut einigen konntest.

LG,
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Playstation 3 FAT 320 GB (CFW 4.xx rogero, multiMan etc.)
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