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Ist Flashen eigentlich erlaubt ?
#1
Moin,

kann mir mal jemand sagen ob das eigentlich erlaubt ist eine XBox 360 zu flashen oder begeht man dabei schon eine Straftat ?

Würde mich freuen wenn das einer genauer wüsste, denn anbieten tun es ja viele aber dürfen die das auch ?

Gruß
Wexx
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#2
Das flashen selber ist meiner Meinung nach "erlaubt" nicht gerade erwünscht aber wieso sollte es verboten sein ?
Es erlischt dann halt die Garantie da du etwas am Produkt veränderst!

Sobald du allerdings ein Spiel aus dem Internet lädst, es besitzt, brennst und auf deiner Box zockst ist das eine Straftat.
Nicht das Spielen ansich sondern das besitzen der Kopie
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#3
Ja, das mit den Spielen war mir schon klar. Es ging mir wie gesagt nur um das Flashen an sich.

Bei den Spielen scheiden sich auch die Geister, oder manche sagen wenn man auch das Original besitzt darf man einer Kopie erstellen andere sagen man darf es generell nicht machen, wie sieht das denn da gesetzlich aus ?
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#4
Wexx,index.php?page=Thread&postID=188718#post188718' schrieb:Ja, das mit den Spielen war mir schon klar. Es ging mir wie gesagt nur um das Flashen an sich.

Bei den Spielen scheiden sich auch die Geister, oder manche sagen wenn man auch das Original besitzt darf man einer Kopie erstellen andere sagen man darf es generell nicht machen, wie sieht das denn da gesetzlich aus ?
Bin kein Paragraphenreiter aber:

Ich habe gelesen das Sicherheitskopien erlaubt sind wenn man das Original besitzt.
Allerdings das umgehen des Kopierschutzes ist wiederum Illegal !

Zum Flashen:
Beim Ipod wurde bekannt gegeben das es nicht illegal ist (Jailbreaking)
Aber wie gesagt, sobald man gecracke/kopierte Sachen benutzt ist es Illegal!
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#5
Rechtlich bewegt sich die Sicherheitskopie von Software (zu denen auch Spiele gehören) zum privaten Gebrauch immernoch in einer Grauzone, sofern man eine Lizenz dieser Software erworben hat (mit dem Kauf). Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
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#6
Also nein Flashen an sich ist nicht illegal .
Flashen rechtlich gesehen ist im Prinzip das gleiche ,wie wenn du die Konsole mit nem Edding anmalst . Die Grafikkarte rausnimmst oder die Box aus dem Fenster schmeißt Tongue .
[Bild: signatur27mx4.jpg]
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#7
@ Wexx,bla2006
habt ihr beiden denn schonmal in den AGBs von MS geschnüffelt ?!? oder habt ihr euch mal eine oder zwei von den nachmittaglichen-standgericht soaps, wirklich auch mal bis zum schluß reingezogen?!! nicht wirklich!!! oder?
denn sonst käme son sinnlos posting nicht...
MS :rules: +:po: = :ban: => das ist MS antwort.sone "art" schnell verurteilung...ohne dass man pers.vor ein gericht geladen,angehört und dann zur rechenschaft gezogen worden zu sein.
P.s eine straftat begeht jeder der wissentlich oder unwissentlich gegen geltendes recht verstößt,und dem dieses vergehen zur anzeige gebracht wird.
somit könnte man sagen,dass alle die,die durch MS gebannt worden sind = >überführt wurden<=,in den augen von MS ne straftat begangen haben.was ja aber ne beweisführung vorraussetz..wenn es denn eine straftat gab,die eine bestrafung per se zu folge hätte. Okay...Beweise?!?...welche beweise? ups!!!...wer tiefer gehende änderungen an der hardware der 360 vornimmt =>z.b FW des DVD-LW der 360 abändert,um dann mit die möglichkeit zu haben,sicherungskopien von original Game-DVDs abzuspielen (welche dann auch auf filesharing portalen von tausenden anderen usern illegal geladen werden können,stellt dann nen massiven finanziellen verlust dar.welcher nicht gewollt,geplant oder geduldet wird.)
und wer dann mit soner 360 und ner " illegale" SK auch noch auf dem online portal von MS spielt u dabei überführt wird,hat sich strafbar gemacht und wird von MS bestraft...u welches strafmaß zum tragen kommt.ist dann wohl selbst euch beiden bekannt oder??? :grübel: ...
na falls nicht...
:ironie: der einzige trost ist,dass man hier in deutschland nicht noch als vorbestraft gilt...oder aber von irgend sonem rechtsverdreher vorn kadi gezerrt wird...aber selbst das kann sich ja noch ändern. :po:
somit kann der thread ja jetzt geschlossen werden.oder?!? :thumbsup:
cheers
niemand quält mich so zum Scherz,ich bringe Licht an euer Herz
Die Entscheidung fällt nicht schwer...ich geh jetzt Heim und hole mein Gewehr!!!!
=>...wenn Ihr KEINE Antwort wisst,RICHTIG ist...was RICHTIG ist...<=
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#8
JtR,index.php?page=Thread&postID=188744#post188744' schrieb:@ Wexx,bla2006
habt ihr beiden denn schonmal in den AGBs von MS geschnüffelt ?!? oder habt ihr euch mal eine oder zwei von den nachmittaglichen-standgericht soaps, wirklich auch mal bis zum schluß reingezogen?!! nicht wirklich!!! oder?
....
Den Rest zitiere ich einfach mal nicht weils zu viel ist ....
cheers
Selten so viel Mist auf einmal gelesen. Was MS bestraft und was nicht, ist nach deutscher Rechtssprechung noch längst keine Verstoß gegen geltendes Recht. Man verletzt die AGBs von Microsoft, mehr nicht. Was für Konsequenzen das hat sieht man ja eindeutig, nämlich der Auschluss vom Support und von Xbox Live. Ich glaube du solltest dir ab und an mal so eine "Soap" zu Ende anschauen. Seit wann legen Konzerne fest was in deuschen Gesetzbüchern steht?

Wenn ich sowas wie "das ist MS antwort.sone "art" schnell verurteilung...ohne dass man pers.vor ein gericht geladen,angehört und dann zur rechenschaft gezogen worden zu sein. " schon lese! Hilfe... bei so viel Unsinn auf einmal kann man nur :kotz: .
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#9
Ist doch ganz einfach:

Flashen ist legal, weil die Konsole einem gehört und man selber entscheiden kann was man damit macht.
Die Firmware die dabei aber geflasht wird ist illegal, da sie gegen das Copyright Recht verstößt.
Und das umgehen von einem Kopierschutz ist auch illegal.
Viel interessanter ist die Frage, ob man bei der Xbox 360 wirklich den Kopierschutz umgeht/knackt?
Schließlich wird dieser 1:1 mit kopiert. Die FW gaugeckelt der Konsole ja nur vor, das ein DVD-ROM und
kein DVD+R DL im Laufwerk liegt.

Ich denke aber, wenn es hart auf hart kommt, dann wird man wohl mit einer geflashten Xbox und
gebrannten Spielen vor Gericht keine Changs haben!
Ich Flashe nicht mehr!
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#10
Das Beispiel mit dem iPhone/iPod ist nur bedingt gültig. GeoHot bezog sich auf die damalige Lage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Der besagte nämlich, dass MobilePhones "geknackt" werden dürfen. Also quasi, dass der Käufer damit anstellen darf was er will. Sony bezieht sich im momentan Rechtsstreit mit George Hotz allerdings darauf, dass dort nur von Mobile Phones gesprochen wird und eben nicht von Spiele Konsolen usw.

Vor allem wäre es für MS ohnehin schwierig, wie bereits erwähnt, durch AGB's etc. einer amerikanischen Firma (die sie ja nunmal sind) Personen in Deutschland nach deutschem Recht zu "verurteilen".

Wir leben einfach in einer Zeit wo kein Politiker eine Ahnung hat was jenseits seines Bildschirms abgeht und deswegen gibt es auch keine klaren Gesetze.
[...] "m" is supposed to be a random number and for some reason Sony used the same random number all the time...
fail0verflow 2010
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