12.11.2009, 18:39
jezus,index.php?page=Thread&postID=113258#post113258' schrieb:War die Konsole mit nem Fenster gemoddet, oder werlches Plexiglas ist da gerissen?
Kleiner Tipp:
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Soweit schon und gut...
Sobald der Käufer das Paket annimmt ist der Spediteur raus aus der Nummer....
Aber mal ganz erhlich, wenn das Glas beim Transport gerissen ist, war die Polsterung nicht ausreichend.
... und bei deinen Fähigkeiten (hakan) wurde ich die Box um Ärger zu vermeiden zurücknehmen und reparieren. Dann kannst Sie immer noch verscheuern.
Wenn Du der Meinung bist, Du hättest alles ordnungsgemäß verpackt laß es halt drauf ankommen... dann allerding hast im ungünstigen Fall nurDu den Schaden.


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