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probs mit ebay käufer, hat ware einfach ungefragt zurückgeschickt..
#11
Ich auch, sicher ist sicher.
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#12
1. laut Auktion verweist du auf keine Rücknahme, dies ist dann seine abgegebene Willenserklärung mit seinem Gebot, kurzum, er hat diese Bedingungen akzeptiert

2. Auf dem Postweg erhaltene Ware, die weder bestellt noch zur Rücksendung bestätigt wurde geht in den Besitz des Empfängers über, so ist die Rechtslage!

3. Schreibe aus gutem Willen den Käufer an und setze ihm eine Frist zur Überweisung der Portokosten, mach ihm deutlich, dass Du den Artikel freundlicherweise an ihn zurückschicken würdest, rechtlich aber absolut nicht zu belangen bist und bei einer negativen Bewertung, wegen des Käufers Unachtsmkeit, rechtliche Schritte einleiten wirst.

3. Erstelle bei ebay eine Unstimmigkeit und schreibe/rufe ebay an, ggfs wird ebay dann im Falle einer negativen Bewertung diese löschen!
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