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Problem bei Verkauf BMW 320d
#11
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann nichts wie hin zum Anwalt.
Das mit der Garantiegeschichte würde ich aber doch hinterfragen..BJ99 ?, da ist doch bestimmt die ein oder andere Inspektion beim günstigen Schrauber um die Ecke gemacht worden..so zieht der Hersteller sich gern aus der Affaire.
Wenn kein lückenloses Wartungsheft vorliegt und mit BMW-Stempeln bestückt ist,hat der Anspruchsteller (so gut wie nie eigtl.) keinen Anspruch auf Kulanz..das dazu.
Und mal ganz ehrlich,eine gebrochene Achse merkt man doch beim fahren..wann/wo hat er es denn festgestellt? Bzw. Wer hat es festgestellt? Der TÜV?Die Werkstatt?Er selbst?
Dann muss es zumindest einen Werkstattbericht oder eine Mängelliste geben,diese soll er deinem Anwalt zukommen lassen (um den kommst du da nicht wirklich rum).
Ich meine das es schon ein gewisses Mass an Kenntniss verlangt wenn man ein KFZ ohne TÜV kauft (wohl gemerkt KAUFT,nicht Verkauft)..sehr eigenartige rangehensweise von dem Käufer..meine persönliche Meinung,soll er Klagen und mit Pauken und Trompeten verlieren.
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#12
Nimm Dir einen Anwalt Deines Vertrauens und lass den arbeiten. Ist die ganze Sache nicht wert, dass Du Dir nen Kopf machst. Wenn es vor gericht geht und der Typ verliert, muss er dann auch Deine Kosten übernehmen, also locker bleiben.
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#13
erstens sollte man wenn man von Privat ein Auto kauft, bei der dekra oder dem Tüv anhalten, und das da mal durchchecken lassen. Das wäre mir zu viel geld für so ein risiko. das hat er schon nicht gemacht.

Schonmal mit ner gebrochenen Achse gefahren? Ist wie auf Glatteis, entweder der ist über ne Verkehrsinsel geschossen, oder hat das Teil total überladen. Unglaubwürdig. Aber man kann ja mal probieren ob man Geld wiederbekommt.

Ich versteh dich nicht, das du bei dieser Sache nicht cool bleiben kannst. Sein Anwalt riecht die kohle die er bekommt, und wird ihm gesagt haben das er klagen solle.

Ich kann aus eigener erfahrung sagen, das man entweder sofort das teil durchchecken lässt, damit man nicht in so eine Situation kommt oder das teil stehen lässt und sein geld behält.
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#14
Bei der E46ern bis BJ 2000 ist die ausgerissene Hinterachse keine Seltenheit! Gab damals einen groben Konstruktionsfehler bei BMW, dieser kommt aber meistens nur bei den 6-Zylindern oder Dieseln vor. Gab damals keine Rückrufaktion, aber BMW hat sich dazu bereit erklärt auf Kulanz zu reparieren, wenn das FZG Scheckheftgepflegt bei BMW ist. Reparaturkosten ca. 5000€. Also kannst du davon ausgehen, dass die Hinterachse schon seit längerem gerissen ist, die reißt nicht von Heute auf Morgen. Und es ist lebensgefärhlich mit einer angerissenen Hinterachse rumzufahren, also ganz bestimmt kein normaler Mangel, der bei höherer Laufleistung auftritt, BMW ist schuld!

Zum Anwalt:

Eigentlich kann er nur verlieren, wenn wirklich alles was du oben gepostest hast drinsteht!
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#15
Ja da steht wirklich alles "gemeine" drinnen.

Schade um meine Zeit. Er will nur sein Geld zurück, das weiß ich.

Am Anfang hat er 200 euro angezahlt und unterschrieb den Kaufvertrag. 2 Tage später wollte er seine 200 euro zurück und vom Kaufvertrag zurücktreten. Ansonsten klagt er.
Dann habe ich ihm erklärt dass bei Rücktritt der Anzahlung 10% Storno fällig wären, das wären 450 euro. Danach war er ganz still.
Außerdem kann man von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten von p zu p.
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#16
und wie ging es weiter?
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