14.12.2010, 15:22
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen der sich damit auskennt oder Erfahrung hat.
Mir ist letzte Woche ne Frau ins Auto gefahren und hab nen Gutachten erstellen lassen und hab das nem Anwalt gegeben das er sich darum kümmert.
Im Gutachten steht was von
Nutzungsausfall pro Tag / Gruppe B: EUR 29,00
und dann hab ich ein Aktuelles Schreiben vom Anwalt wo drin steht,
Wiederbeschaffungswert: 2200€
Gutachterkosten. 460€
Neuzulassungskosten Pauschal: 40,90€
Nutzungsausfall: 14 Tage á 29€: 406,00€
Nebenkostenpauschale: 25€
Meine Frage, bekomme ich dieses zu dem Wiederbeschaffungswert?
Also 2200€ + 40,90€ + 406€ (obwohl mein Auto noch fahrbereit ist und ich es nutze) ( aber es offiziell verkauft ist, also an nen Freund wegen des Restwertes)
Mir ist letzte Woche ne Frau ins Auto gefahren und hab nen Gutachten erstellen lassen und hab das nem Anwalt gegeben das er sich darum kümmert.
Im Gutachten steht was von
Nutzungsausfall pro Tag / Gruppe B: EUR 29,00
und dann hab ich ein Aktuelles Schreiben vom Anwalt wo drin steht,
Wiederbeschaffungswert: 2200€
Gutachterkosten. 460€
Neuzulassungskosten Pauschal: 40,90€
Nutzungsausfall: 14 Tage á 29€: 406,00€
Nebenkostenpauschale: 25€
Meine Frage, bekomme ich dieses zu dem Wiederbeschaffungswert?
Also 2200€ + 40,90€ + 406€ (obwohl mein Auto noch fahrbereit ist und ich es nutze) ( aber es offiziell verkauft ist, also an nen Freund wegen des Restwertes)



also Totalschaden bzw Wirtschaftlicher Totalschaden.