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360 bei eBay als funktionstüchtig verkauft, Käufer meldet defekt - wie ist die rechtliche Lage?
#11
ich habe das auch vor ein paar monaten gehabt.
konsole lief bei mir 1a und nach ner woche bei ihm war se angeblich kaputt.
ich habe sie nicht zurückgenommen,da ich nicht wusste was der käufer damit gemacht hat.wollte auch mir nichts andrehen lassen.
habe in der auktion auch geschrieben das ich privat verkaufe und kein rückgaberecht sowie keine garantie gebe.
somit war es für mich schnell erledigt
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#12
Nach ner Woche würd ich das Teil auch nich zurücknehmen. Jetzt ist es aber bei mir so, dass er sich zumindest direkt an dem Tag gemeldet hat, an dem sie bei ihm angekommen ist.
Großer Witz bei der ganzen Geschichte bis jetzt: Er hat mir gestern Abend geschrieben und mir ne Frist gesetzt, dass ich bis 27.11. antworten soll. Im Moment antwortet er selbst nicht. Ich werd ihm jetzt nochmal mein Angebot unterbreiten, weil wenn dann will ich das schnell über die Bühne haben. Der hat die Kiste jetzt seit 3 Tagen - reichlich Zeit um irgendwas dran zu drehen. Wenn er sich wieder meldet, meld ich mich hier wieder.
Danke soweit für eure Erfahrungen!
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#13
Naja kommt mir wie eine Drohung vor ? 27 was dan ? Kommt er dich Killen ?

Wenn er mit Anwalt droht, glaub nicht dran, der wird ganz sicher nichts mit Anwalt usw machen, ist viel zu teuer.
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#14
vorallem wenn se geflasht is,was will er dir mit nem anwalt,ne neue konsole für raubkopien ergattern?!Big Grin
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#15
allgemeiner Tip beim Verkauf von Elektrogeräten, notiert Euch mit Bild die Seriennummer.
[Bild: 3236.png]
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#16
Gattopardo,index.php?page=Thread&postID=117565#post117565' schrieb:allgemeiner Tip beim Verkauf von Elektrogeräten, notiert Euch mit Bild die Seriennummer.
naja dieser "trick" hilft meistens nicht,
denn das umkleben der Seriennummer geht recht einfach und man merkt es als laie nicht, eine makierung ist dort angebrachter.
Xbox 360 "Eddy" 25-08-2008 - 08-11-09 :ban:
Xbox 360 "Alli" 10-11-09 - alive
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#17
eine klare Regelung findest du im BGB ..
Theorie und Praxis sind bei Ebay leider sehr häufig weit auseinander...Mein Tipp: Schau ein wenig in den Ebayforen, dort findest du häufig Tipps und Links hinsichtlich dieser Geschichten.
Allerdings ist in deinem Fall vorerst der Käufer im Recht, da du die Ware als funktionsfähig beschrieben hast. Desweiteren bist du sehr wohl für Transportschäden verantwortlich,es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Transportfirma grob fahrlässig gehandelt hat. Du musst deine Ware so verpacken, das nichts passieren kann. Überlege, du würdest eine Vase verschicken, und das reinschreiben.
Du kannst jetzt auf Rücksendung der Ware bestehen, diese dann auf Funktion prüfen, und schauen ob eine eventuelle Manipulation vorliegt.
Mein Tipp: Nimm sie zurück,kontrollier sie...sollte wirklich gefuscht worden sein, kannst du zur Not immer noch dagegen vorgehen wegen versuchten Betruges.
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#18
So, ich nehm das jetzt zurück. Wenn ich die Box wieder hier hab, schau ich ob der was gepfuscht hat, dann seh ich weiter.
Wobei ich mich manchmal frag, ob der überhaupt versteht, das ich schreibe. Ich hab mich mit ihm drauf geeinigt, dass er einmal Versandkosten zahlt und einmal ich. Jetzt will er das per Nachnahme schicken, obwohl ich ihm gesagt hab, dass ich da nicht mitspiel. Ich weiß genau wie das endet: Ich muss in beide Richtungen die Versandkosten bezahlen + Nachnahmegebühr usw. Hab ich echt kein Bock drauf bzw nich das Geld für (bin Schüler) ._. Ma sehn wies endet.
Ich glaub in Zukunft schreib ich einfach was dazu, dass der Artikel bei mir funktioniert hat, aber ich einen defekt nicht ausschließen kann. Dann hab ich Ruhe und die Käufer wissen woran sie sind.
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