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Flash Angebot mit Website und Visitenkarten ILLEGAL ???????
#1
hallo ich wollte mal wissen ob Website oder Visitenkarten illegal sind wenn man kein gewerbe besitzt ?

Achtung: Auf Website und Visitenkarten sind nur Informationen, KEINE PREISE nur dass sie sich melden können !!!!!!

Würde des so gehen ????

Was meint ihr dazu ??
Grüße vom Flasher aus Stuttgart [img]wcf/images/smilies/ciao.gif[/img]
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#2
Dazu passt auch meine Frage, die ich hier gleich dazustelle:

Ist es illegal in der Zeitung das Flashen zu inserieren?

MfG 2Shae
"Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich bin nur ein paar Reformen weiter"
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#3
würde ich als grauzone ansehen...aber ich würde ehrlich gesagt keine webseite oder sonstiges machen damit Big Grin

Erfolgreiche Flashs: 29x Samsung - 47x Benq - 39x Hitachi - 65x Liteon (inkl. 9er)
Hot Air Fix: 29x
X Clamp: 29x

IPhone Unlock: 14x
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#4
aber visiten karten würden gehen oder wenn man es unter den freunden verteilt
Grüße vom Flasher aus Stuttgart [img]wcf/images/smilies/ciao.gif[/img]
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#5
TESLA,index.php?page=Thread&postID=114034#post114034' schrieb:würde ich als grauzone ansehen...aber ich würde ehrlich gesagt keine webseite oder sonstiges machen damit Big Grin
Mit Visitenkarten (ist ja bald wie Werbung) ist die Zone schon ziemlich DUNKELgrau...
Also ich wäre da sehr sehr vorsichtig.
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#6
Interessante Frage. Es gibt ja genügend Websites, die den Flash anbieten. Allerdings haben die alle ein Gewerbe soweit ich weiss oder besser vermute..
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#7
Du kannst bis zu nem gewissen betrag machen.

Solange du es am jahresende auch bei der steuer angibts.

aber das gewerbliche anbieten eines FLashes ist recht schnell erreicht.
Flash (LiteOn (7, 8, 9er), BenQ, Hitachi, Samsung | RROD Fix: 51 | BGA Reflow: 2 | JTAG-Hack: 21
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#8
Hör auf w3b. Das stimmt. Der Betrag beläuft sich momentan auf 7.664 € p.a.
Hier mal eine Erklärung:

Zitat:Doch nicht an jedem Einkommen darf der Fiskus sich bedienen. Denn die Einnahmen bleiben steuerlich unberührt, wenn sie eine gewisse Summe im Jahr nicht übersteigen. Diese liegt bei 7.664 Euro. Wer diese Summe oder weniger jährlich verdient, der braucht keine Steuern zu zahlen. Diese Grenze nennt man auch Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag.
Quelle: http://www.haushaltsgeld.net/steuerfreib...utzen.html
Für nichts, gegen alles !
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#9
Zitat: Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG).

Computerprogramme sind durch §69 jedoch teilweise ausgeschlossen, wenn durch die Kopie die weitere Nutzbarkeit des Programms in Zukunft gewährleistet werden soll. Beispiel: Da die CD bei jedem Start von den Kindern einzulegen ist, muss sie auch present sein. Jedoch gerade in Kinderhänden ist die zu erwartende Haltbarkeit sehr begrenzt. Ich denke mal in diesem Fall wird eine SK tolleriert. Jedoch sollte das Kind sich nicht dabei erwischen lassen, die CD auch nur seinem Freund zu verleihen und selbst das original in dieser Zeit zu nutzen.

Zitat:Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Also wenn Du das Flashen als Dienstleistung anbietest, kannst Du das schlecht als "Ist ja nur für meinen Gebrauch" deklarieren. ;-) Ich denke einmal wenn Du nun einem Freund hilfst, der das eben nicht selbst kann, besteht wegen der par Kröten wohl kein öffentliches Interesse. Folglich wird da auch keiner Klagen. Aber wenn Du wirbst, sieht das anders aus.
Quelle meiner Zitate: Wikipedia
[Bild: bannerk.jpg]
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