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Gesetzliche Gewährlesitung und Garantie bei Privatkauf von einem Gewerbetreibenden?
#1
Hallo,
ich fürchte meine Überschrift ist nicht ganz aussagekräftig, daher schildere ich das noch mal detailliert.

- Ich möchte ein Samsung Handy kaufen.
- Der Verkäufer ist ein Unternehmer der das Handy aus einem Business Vertrag von Vodafone hat und für das Handy keine Verwendung findet.
- Er möchte es jetzt als Privatperson weiterverkaufen.

Jetzt weiß ich allerdings nicht wie sich das mit der gesetzlichen Gewährteilung aussieht. Hab ich die trotzdem auch wenn der Erwerb des Erstkäufers als nicht privat war?
Und weiß jemand ob Samsung auf Produkte die ursprünglich nicht von Privatpersonen sondern von Gewerbetreibenden gekauft trotzdem eine Garantie gibt?


MfG
McWolf
[Bild: opera468x60.gif]
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#2
die gesetzliche gewährleistung beginnt am tag des kaufes durch den endverbraucher und läuft 2 jahre
im dem fall ist der unternehmer der endverbraucher dabei ist es unerheblich ob er es als firmen oder privathändy kauft

wenn du ihm es abkaufst dann kann er es als privatperson machen sofern sein unternehmen nichts mit dem verkauf von handys für den endverbraucher zu tun hat
sofern er dir auch die kaufbelege(das er es gekauft hat und du von ihm) mit gibt hast du deine gewährleistungs und garantieansprüche wie normal
[15:53] <n0b0dy> wtdf
[15:53] <Conny1207> ne
[15:53] <n0b0dy> das is ja genial oO
[15:53] <Conny1207> oO
[15:53] <Weltraumente> o.O
[15:53] <Caro> Oo
[15:53] <Caro> xD
[15:53] <JarmenKell> rofl
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#3
nicht ganz korrekt...die Gewährleistungsansprüche sind nur für den Vertragspartner. Sollte er das Handy über einen Vertrag gekauft haben, gehört es ihm erst nach vollständigem Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vorher, Eigentumsvorbehalt des Anbieters.
Zudem wäre der jetzige Besitzer in dem Falle auch nicht zum Weiterverkauf berechtigt.
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#4
Ist dieses Problem nicht eher theoretisch zu sehen?
[Bild: opera468x60.gif]
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#5
jein...es ist nicht zum Verkauf in dem Falle berechtigt, und du nicht zum Kauf, da der eigentliche Eigentümer (Anbieter) a) immer noch das Geld bekommt und b) das Telefon in dem Falle immer noch dem Eigentümer gehört.
Von daher dürfte es auch Probleme mit der Gewähr geben..allerdings muss ich auch dazu sagen, ich hab in den letzten 7 Jahren 2 Handys gekauft...und die funktionieren auch immer noch..von daher...
Musst du für dich selber wissen, ich allerdings würd so ein Handy net kaufen..
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