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11.000 Euro Strafe wegen negativer Ebay Bewertung
#11
DAS hat mit eBay in Deutschland schon gar nichts zu tun. "Wann wird das wohl zum ersten Mal in D passieren?"... meine Fresse das hört sich an wie bei RTL Explosiv.

Gerichtsprozesse in den USA sind je nach Rechtsgebiet und Bundesstaat reine Unterhaltungsshows. Vor Geschworenengerichten werden Prozesse in aller erster Linie emotional entschieden. Da kommt halt viel Scheiße bei rum und es geht darum, den besseren Anwalt zu haben. Wer sich den nicht leisten kann bzw. keine gute Versicherung hat, die diesen bezahlt, der hat kaum eine Chance.
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#12
Oh man also es ist ansich schon ein Witz das man jemanden wegen sowas Verklagen kann zumal das ganze Bewertungssystem ja dazu dient andere Käufer vor betrügern zu warnen und wenn man wegen sowas jetzt Verklagt wird traut sich doch keiner der beschissen wurde mehr negativ Bewertungen abzugeben aber das dann noch bei einem streit um einen 35Euro Artikel eine Straffsumme von 11.000Euro raus kommt ist schlicht der Hammer. Gott sei dank lebe ich nicht in den USA ich kann mir kaum vorstellen das Hierzulande jemand mit sowas durch kommt.
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#13
in den USA wird McDonalds auf $70.000 verklagt weil der kaffee 3° zu heiß war...

also bitte...

das hat nun wirklich nix mit good old germany zu tun! Wink

ich bin seit 7 jahren absolut überzeugter ebayer und werde ihnen MIT SICHERHEIT auch noch die nächsten 7 jahre die treue halten...

wenn ich mir überlege was ich da schon für schnäppchen gemacht habe!?
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#14
Ja sehe ich auch so hab da schon einige gute deals gemacht und einige Sachen für gutes Geld verkauft von denen ich nicht erwartet hätte auch nur 2Euro dafür zu bekommen
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#15
Nordcore,index.php?page=Thread&postID=148648#post148648' schrieb:in den USA wird McDonalds auf $70.000 verklagt weil der kaffee 3° zu heiß war...

also bitte...
Das mit dem McDonalds Kaffe lief aber ganz anders ab als überall erzählt wird. Man glaubt,dass sie 600 000$

Zitat:Mrs. Liebeck, die spätere Klägerin, saß auf dem
Beifahrersitz im Auto ihres Enkels, in der Hand einen am
Drive-Through-Schalter von McDonald’s erworbenen Kaffee haltend.

Als Liebeck den Deckel ihres Kaffees öffnete, um Kaffeesahne und Zucker
dazuzugeben, überschüttete sie sich mit Kaffee. Der Kaffeebecher bestand
aus Styropor und war nicht besonders stabil. Die Jogginghose, die
Liebeck trug, saugte den Kaffee auf. Somit kam dieser in unmittelbaren
Kontakt mit ihrer Haut. Dem Befund eines Gefäßchirurgen zufolge erlitt
Frau Liebeck Verbrennungen dritten Grades an sechs Prozent ihres
Körpers, darunter an den Oberschenkel-Innenseiten, den Leisten, dem
Gesäß sowie dem Genitalbereich.

Sie wurde für acht Tage ins Krankenhaus eingewiesen, in deren Verlauf
Hauttransplantationen vorgenommen wurden. Infolge der Verbrennungen und
der chirurgischen Eingriffe weist Liebeck permanente Narben an mehr als
16 Prozent ihres Körpers auf … Ursprünglich hatte sich Liebeck an
McDonald’s zwecks Erstattung der Kosten der medizinischen Behandlung,
die zum damaligen Zeitpunkt 11 000 US-Dollar betrugen. McDonald’s machte
ein Gegenangebot von 800 Dollar. Nach Abschluss ihrer medizinischen
Behandlung konnte Liebeck auf medizinische Rechnungen von 20 000 Dollar
verweisen. Sie beschloss, sich einen Anwalt zu nehmen.”


Ein Vermittler empfahl den Parteien einen Vergleich in Höhe von 225
000 Dollar. McDonald’s lehnte ab, es kam zum Prozess. Und dann wurde es
kurios: Aus den von den Anwälten vorgelegten Beweisen ging hervor, dass
bei McDonald’s der Kaffee auf einer Temperatur von 85 Grad Celsius
gehalten wurde – allem Anschein nach eine höhere Temperatur als bei
anderen Fastfood-Ketten.


Obwohl die Trinkbecher mit der warnenden Aufschrift
“Vorsicht, Inhalt ist heiß!” versehen waren, lief die Argumentation der
Klägerin darauf hinaus, dass Kunden vernünftigerweise in der Lage sein
sollten, ihre Erwartungshaltung daran zu orientieren, dass “heiß” einen
Zustand beschreibt, der dem “heiß” anderer Fastfood-Verkäufer
entspricht. Zwar scheint es auf der Hand zu liegen, dass man sich an
Kaffee verbrühen kann, doch war nach Auffassung des Gerichts hierbei die
Gesamtheit der Umstände zu berücksichtigen. In diesem Kontext waren die
folgenden Fakten relevant:

  • ob der Kaffee heißer ist als in vergleichbaren Restaurants,
  • ob die Trinkbehälter zerbrechlich sind und ob sie für den Umgang mit
    heißen Substanzen angemessen sind,
  • ob sich die Behälter und Deckel gut für ein “Drive-Through”-Umfeld
    eignen und
  • ob sich der Betreiber dessen bewusst ist, dass sein Produkt anderen
    Verbraucher Schaden zugefügt hat.”
Pech für McDonald’s: Zum Zeitpunkt der Liebeck-Klage hatte das
Unternehmen bereits mehr als 700 Beschwerden über zu heißen Kaffee
ignoriert. Das sollte man nicht tun, wie wir alle aus “Boston Legal” wissen. Und so kam es, wie es kommen
musste: Als tatsächlichen Schadenersatz erhielt Mrs. Liebeck lediglich
160 000 Dollar – denn die Geschworenen gingen sogar von einer
20-prozentigen Mitschuld der Klägerin aus. Das Gericht sprach ihr jedoch
zusätzlich die berüchtigten “punitive damages” zu – und das waren in erster
Instanz 2,7 Millionen Dollar.


McDonald’s ging in Berufung, in der Folge verringerte ein Richter des
Court of Appeals die verhängten 2,7 Millionen Dollar an punitive
damages auf 480 000 Dollar. Als Liebeck drohte, den Fall auf der nächst
höheren Instanz neu verhandeln zu lassen, einigten sich beide Parteien
auf die Zahlung eines Geldbetrages in bis heute unbekannter Höhe
(Experten gehen von weniger als 600 000 Dollar aus).
Quelle: http://blog.gwup.net/2010/04/04/mikrowel...ds-kaffee/
Ich bin kein religiöser Mensch. Aber wenn es dich wirklich gibt, dann rette mich Superman! (Homer Simpson)
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#16
Interessant. Dann werd ich bei KFC mal ein Schreiben über wabbelige Pappbecher ohne Deckel und durch zuviel Hitze beim Spülen verzogene Tabletts vorlegen. Eventuell springt für mich ja dann auch was raus. Grad durch die Verwendung von schwerem Porzellan in Verbindung mit Pappbechern und frisch geputzten Treppen kommt es auf den verzogenen Tabletts des öfteren zu haarsträubenden Situationen. Nur leider sind die hiesigen Richter eher der ganz einfachen Meinung, das jemand der zu blöd ist ein Tablett zu tragen, sich lieber von Fettfoodtempeln fern halten sollte.
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#17
Phaethon,index.php?page=Thread&postID=148690#post148690' schrieb:Interessant. Dann werd ich bei KFC mal ein Schreiben über wabbelige Pappbecher ohne Deckel und durch zuviel Hitze beim Spülen verzogene Tabletts vorlegen. Eventuell springt für mich ja dann auch was raus.
wie hier bereits mehrfach erwähnt worden ist sind wir hier ZUM GLÜCK nicht in den USA! Wink
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#18
Phaethon,index.php?page=Thread&postID=148690#post148690' schrieb:Nur leider sind die hiesigen Richter eher der ganz einfachen Meinung, das jemand der zu blöd ist ein Tablett zu tragen, sich lieber von Fettfoodtempeln fern halten sollte.

Das ist auch meine Meinung! Und so solls auch bitte bleiben. Von einem Menschen sollte man doch ein bisschen Verstand erwarten können. Tongue
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#19
Abend

ich habe fast das gleiche erst vor 6 monaten. Ich habe
einen Artikel ersteigert bei Ebay für 35€.
Welchen ich nie bekommen
habe, angeblich wurde dieser Verschickt.
In der Auktion stand drinne
Versand: Sonderversand für 3,00€.
Nach langen hin und her schreiben
hat der verkäufer nun mitgeteilt das er die ware als Großbrief
unversichert versendet habe jedoch keinen Nachweis habe das er dieses
auch versendet hat.
jedoch angeblich einen Zeugen, was mich nicht
juckte da ich meine Ware haben wollte.
Nach ca. 4 wochen imme rnoch
keine Ware erhalten wurde ich langsam sauer und habe dem verkäufer eine
"NEGATIVE" Bewertung abgegeben.
3Wochen Später bekam ich post von
einem Rechtsanwalt ich solle 1000€ Strafe zahlen da ich seinem Mandanten
eine NEGATIVE BEWERTUNG gegeben habe und dieser darauf hin von ebay für
eine Zeit ausgeschlossen wurde.
Es verginnen wieder knapp 2 wochen
in der mein Rechtsanwalt mit dem Rechtsanwalt vom Verkäufer geschrieben
haben.
Also die Gegenseite dann schrieb das dem Mandanten ein
Schaden entstanden wäre und ich zahlen solle ansonsten würde dies vor
Gericht gehen.
Schrieb mein Anwalt zurück wie kann einer Privat
Person ein schaden entstehen ?
Der Acount von ihm wurde dann genauer
unter die lupe genommen er hatte jeden tag ca.30 artikel zum verkauf,
hier sah es aus als würde dieser nicht Privat handeln.
Dies schrieben
wir wieder der Gegenseite eine Antwort kam schnell ja sein Mandant
(verkäufer) würde von der Strafe absehen und den Fall als erledigt
ansehen.
Mein Rechtsanwalt hat darauf ebay kontaktiert und auf dieses
Mitglied aufmerksam gemacht. Weiterhin wurde das Finanzamt
eingeschaltet wegen verdacht der Steuerhinterziehung, sowie die Polizei.

Ich habe mein Geld nicht zurück bekommen sowie keine Ware erhalten
aber ich denke wegen 32€ einen anwalt einzuschalten wegen einer
Negativen Bewertung hat sich für den Verkäufer nun nicht gerechnet.

Also
ich möchte damit sagen läßt euch sowas nicht gefallen geht danach und
bringt sollche leute zur strecke.

LG
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