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SK bei Besitz der Orginalen legal? - Druckversion

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+--- Thema: SK bei Besitz der Orginalen legal? (/showthread.php?tid=5311)

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SK bei Besitz der Orginalen legal? - Kiste - 24.02.2009

Hey,

da ich nun schon tausendmal was anderes gehört habe frage ich jetzt einfach mal hier.
Ist das brennen von Spielen legal wenn man davon die Orginale besitzt?
Würd mich mal interessieren!

Gruß Kiste


- Moon666 - 24.02.2009

Nein ist es nicht!
Denn um eine Kopie zu erstellen umgeht man ein Kopierschutz, ergo ist die Kopie illegal.

greetz


- Kiste - 24.02.2009

Moon666,index.php?page=Thread&postID=53907#post53907' schrieb:Denn um eine Kopie zu erstellen umgeht man ein Kopierschutz, ergo ist die Kopie illegal.
EinleuchtentWink


- giRaM - 24.02.2009

hier nachzulesen, um es kurz zu machen, es ist erlaubt. (Spiele)

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie


- Ericken - 24.02.2009

Moon sagt es ist illegal, giRaM sagt es ist legal.


Was stimmt nun? Ich frage mich nämlich auch öfters, ob das denn legal ist...


- Patrick631 - 24.02.2009

giRaM,index.php?page=Thread&postID=53923#post53923' schrieb:hier nachzulesen, um es kurz zu machen, es ist erlaubt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Aus deinem Wikipedia Link - Ergo? Illegal!

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[11]


- theHOMER - 24.02.2009

nuja ich würd argumentieren:
wenn ein kopierschutz umgangen werden kann ist er ja nunmal auch nimmer wirksam? xD


- Moon666 - 24.02.2009

theHOMER,index.php?page=Thread&postID=53953#post53953' schrieb:nuja ich würd argumentieren:
wenn ein kopierschutz umgangen werden kann ist er ja nunmal auch nimmer wirksam? xD
Wenn das nur so einfach wäre!
Denn vor dem Gesetz ist selbst ein geknackter Kopierschutz immeernoch ein wirksamer Kopierschutz. Das klingt zwar unsinnig, ist aber tatsächlich so!

Zitat Wikipedia :

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so unwirksam, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).

greetz Moon666


- the|Gamer - 25.02.2009

Hi,
naja also wenn man von nirgendwo was runterläd und nur kopien von Freunden macht oder von seinen eigenen Spielen,Filmen,Musik,etc dann bekommt die Polizei auch nicht so schnell was mit außer! Jemand kann den Mund nicht halten xD
PS: ich würd argumentieren: "Wayne?"
mfG


- Dop - 25.02.2009

Ja es ist so lange wayne bis MS das mekrt wenn man damit online zockt. Doch dann wird man doch eh nur gebannt oder?