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Schadensersatz fordern von Privaten Ebay Verkäufer - Druckversion

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+--- Thema: Schadensersatz fordern von Privaten Ebay Verkäufer (/showthread.php?tid=23869)

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Schadensersatz fordern von Privaten Ebay Verkäufer - ginoberlin - 15.07.2012

Grüßt euch,
haben heute früh bei Ebay 4 Artikel bei einem privaten Verkäufer ersteigert.
Es geht um 2 Hochstühle, 1 Kinderbett und eine Garderobe mit Kleiderstange...
Für die Hochstühle wollte er 60€ außerhalb von Ebay, aber sie waren als Auktion eingestellt und es waren schon Gebote drauf, daher hab ich sie einfach ersteigert.
1á 16€ und den anderen für 20€,
Das Kinderbett mit Lattenrost und Matratze für 16€ welches mit Neupreis mit 1000€ + 300€ für die Matratze beschrieben wurde.
Die Garderobe habe ich für 1€ ersteigert.

Naja nun zu dem Problem, der Besitzer des Accounts hat mir um 10 Uhr seine Telefonnr. mitgeteilt um die Abwicklung zu besprechen.
Um 10.50 Uhr dann eine Nachricht, dass ein Wasserschaden entstand und die ersteigerten Artikel betroffen sind......

Da ich aber die Telefonnr. schon vorher erhalten habe, hat meine Freundin den Besitzer (der Onkel des Ebay Accountbesitzers) angerufen um das zu besprechen.
Sie war Sachlich und Freundlich und wurde gleich unterbrochen und zugequatscht, dass sie sich nich so haben solle und verständniss für seine Misere und blablabla wurde dann immer Lauter.
Und er meinte pampig sie solle doch ruhig zum Anwalt gehen.... ...blablabla.

Nungut, eine halbe Std nach dem Telefonat kam dann eine Email des Ebay Acc. Besitzers mit folgendem Text
Zitat:Guten Tag,
der Besitzer der Artikel hat mich gebeten, Sie zu bitten, Ihren Schaden zu beziffern damit er beglichen werden kann. Es tut mir wie gesagt sehr Leid, aber ich habe die Artikel letztendlich nur im Auftrag verkauft.

Mit freundlichen Grüßen.



Was meint Ihr, was soll ich jetzt tun? Ich möchte die Hochstühle und das Bett eigentlich haben und wenn Sie doch zerstört sind( was ich absolut bezweifle, da ich ja den Vortag mit dem Besitzer der Artikel telefoniert habe) wie verhält sich das mit einer Klage zum Schadensersatz??


- pm2025 - 15.07.2012

Klage auf Schadenersatz? Dir ist in dem Sinne kein Schaden entstanden den du Einklagen könntest, selbst wenn die ersteigerung rechtskräftig ist!

Im endeffekt ist das wohl ärgerlich, frag doch am besten auch mal bei ebay nach wie du dich da jetzt verhalten sollst!


- Atticus - 15.07.2012

er soll dir bilder von dem an den teilen entsatndenen schaden schicken dann kannst du ja selber entscheiden ob du sie trotzdem nimmst oder ihr die sache einfach vergesst


- ginoberlin - 15.07.2012

Bilder kann er keine Machen, da sie angeblich schon aufn Müll liegen.
Feuerwehrbericht oder ähnliches gibt es auch nicht bzw meinte könne er mir nicht schicken Big Grin Big Grin

Wieso ist mir kein Schaden entstanden?? Wenn jeder so handeln würde das man einfach sagt, es ist kaputt gegangen dann würde Ebay und ähnliches keinen Sinn mehr machen.

Ebay meinte auch das ich ne Frist setzen soll mit Fotos und danach Rechtliche Schritte einlegen soll.
Auszug aus dem Ebay Richtlinien für Käufer
Zitat:Du verlangst vom Verkäufer nach § 281 Abs.1 BGB einen Schadensersatz, also beispielsweise den Aufpreis zwischen Eurem Kaufpreis und dem Beschaffungspreis für die Ware bei einem anderen Händler. Wahrscheinlich wirst Du dieses Recht über einen Anwalt durchsetzen müssen.

Du verlangst weiterhin die Lieferung. Sollte der Verkäufer sich weigern, bleibt nur noch, ihn auf Lieferung zu verklagen. In diesem Fall wende Dich an Deinen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.



- ginoberlin - 15.07.2012

eBay Deutschland: Rechtsportal

hier auch noch Infos darüber


- Safran - 15.07.2012

Im Normalfall kann man natürlich klagen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast lasse dich da erstmal beraten. Das Problem heute zu Tage ist, dass jeder Fatzke die Hand hebt und sagt er hat kein Geld. Dann sitzt du auf den Anwalts- und Gerichtskosten.


- DarkMasterCh1ef - 15.07.2012

Ärgerlich aber den Stress nicht Wert

Gesendet von meinem X10i mit Tapatalk 2


- DarkAngel - 16.07.2012

Schadensersatz wegen vorzeitig beendeter ebay-Auktion - AG Gummersbach, Urteil vom 28.6.2010, Az.: 10 C 25/10 : aufrecht.de


- ginoberlin - 16.07.2012

DarkAngel scheint der Einzige zu sein der es Realistisch sieht.

Ich denke hier ist die falsche Plattform Smile
Jemand der nen Bett für 1000€ kauft, und in Potsdam wohnt, wird schon Geld haben.

Ich werd in nem Rechtsforum mal Rat suchen


- Safran - 16.07.2012

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass da was bei raus kommt für euch. Ist doch keine Art und Weise nur weil ihm das zu wenig ist so eine Lügengeschichte zu erzählen.
Ich würde mich freuen wenn du uns Fortschritte mitteilst.