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Amazon Verkauf von Battlefield 3 [pegi 16], nun Androhung Anwalt vom Käufer - Druckversion

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Amazon Verkauf von Battlefield 3 [pegi 16], nun Androhung Anwalt vom Käufer - Rivaldo49byMS - 25.02.2012

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Ich habe auf Amazon (mein 1. Verkauf dort) Battlefield 3 verkauft. Es ist diese Version hier:
http://www.hitmeister.de/spiele/battlefield-3-pegi-xbox-360-ps2-ps3-wii-xbox360-138739411/
Dieses Spiel stammt aus England (Import über zavvi.com)
Nun behauptet die Käuferin, ohne das Spiel geöffnet zu haben, sie will Umtausch, da es ist die ab 18 Version wäre.
Sie wollte vor dem Kauf nur wissen, ob das Spiel auf deutsch ist, das habe ich bejaht. Ich habe es eindeutig als Battlefield (England Import) gekennzeichnet und ein eigenes Bild eingefügt. Amazon hat dieses aber mit einem USK 18 Bild, was dem deutschem Spiel entspricht ersetzt, da sie keine passende Verkaufsnummer mit meiner Version abgleichen konnten.
Nun hat sie einen Anwalt eingeschaltet, weil ich geschrieben habe, ich überweise das Geld zurück und die Rücknahme geht in Ordnung, aber ich bezahle nicht die Rückversandtkosten, da es keine Mängel gab. Sie meint es wäre keine Kulanz, ich hätte was falsches verkauft.


Hier meine bisherigen Recherchen:
http://www.gutefrage.net/frage/battlefield-3-unterschied-pegi-18--16


Was sagt ihr hierzu, wie sieht es rechtlich aus?


- 6Z6s0f5x - 25.02.2012

Ist doch Gang und Gebe der Spruch mit der Polizei, dem Gericht und dem Anwalt. Brauchst dir keinerlei Sogen zu machen Wink

Mfg


- Rivaldo49byMS - 25.02.2012

Mag sein, aber so eine Antwort bringt mich leider nicht weiter, ausserdem will ich nicht im Unrecht sein. Ich will ja niemanden "abzocken", aber so wie es aussieht habe ich doch 100% Recht oder?


- 6Z6s0f5x - 25.02.2012

Kulanz, auch nicht schlecht. Glaubst du ihr ernsthaft, dass sie wegen Versandkosten einen Anwalt einschaltet? Du bist schon kulant genug, sie kann dir gerne entgegen kommen. Wenn sie das nicht einsieht, dann machst du am besten gar nichts.


- Launebub - 25.02.2012

Schön blöd, dass de es überhaupt zurück nimmst.

Die Person wird das Game auf einmal durchgezockt haben und jetzt wieder sein Geld zurück.

Verkauf von Privat, also nix mit Rückname ect.


- Defender - 25.02.2012

Also,

wegen dem Wert wird keiner einen Anwalt einschalten, wenn doch, dannist der verwirrt !!

Sofern deine Beschreibung richtig war, PEGI ist nicht USK - wenn der Käufer das nicht weiss - sein Problem !!

Hier kannst DU was rechtliches wegen den KOsten ect einsehen .
Dein Vorschlag - Dunimmst zurück, Versand Sie - ist absolut richtig und rechtens !!!

http://www.123recht.net/R252ckgaberecht-bei-Verkauf-zwischen-Privatpersonen-__f3665.html
und hier findest noch was allgemeines zur Gewährlesitung und Garantie im privaten Bereich

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


- Rivaldo49byMS - 25.02.2012

Jop danke, das Spiel ist noch eingepackt hat sie geschrieben, sie will es nicht aufmachen, da sie es sofort zurückgeben möchte. (War in der gleichen Mail, wie in der Drohung mit dem Anwalt.)

Gut, ja ich denke mein Vorschlag, sie den Versandt, dann Umtausch, ist eigentlich in Ordnung so. Ich will halt nur keine Kosten wegen einer Bekloppten haben, sie hat scohn fünfmal auf meinem Telefon angerufen, ich hatte sie vorher nochmal anrufen lassen, weil sie wissen wollte ob das Spiel deutsch ist.

Das nervt doch alles langsam.

Ich bräuchte jetzt halt Quellen, dass ich das selbst regeln kann, falls wirklich was von einem Anwalt kommt. (Habe keine Rechtsschutz)


Was mich irritiert:

Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?



Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die
gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als
beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die
Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen
expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche
Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird
sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen
und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder
vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen,
kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren
Probleme bekommen:-(



Ich konnte in Amazon keinen Verkaufstext schreiben, wird dort nicht so gehandhabt.
Also konnte ich auch keine Garantie, Rücknahme ausschließen, deswegen biete ich ja auch die Rücknahme an.

Was aber auf meiner Seite ist, der Gesamtpreis liegt bei 41€, jedoch ohne Versandt bei 39€ , also gilt das Gesetzt ja, dass erst ab einem Wert von 40€ ich die Versandtkosten tragen muss.







- Defender - 25.02.2012

das wird auch bei privaten so ausgelegt,mit den 40 €


- TRON - 26.02.2012

LoL soweit ich weiß ist die Deutsche doch sogar Inhaltsgleich zur EU Version und wegen sowas so nen Aufstand. Die hat offensichtlich keine Ahnung von Games.


- theHOMER - 26.02.2012

alternativ glaubt die person, dass es wegen der englischen box doch keine deutsche sprachfassung enthalten ist Big Grin