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Left 4 Dead 2 und Wolfenstein beschlagnahmt - Pyrio - 01.04.2010 Die Spiele Wolfenstein und Left 4 Dead 2 wurden in ihren ungekürzten Versionen beide aufgrund § 131 StGb (Gewaltdarstellung) bundesweit beschlagnahmt. Wolfenstein zusätzlich auch noch wegen § 86 StGb (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen). Als Activision Blizzard ihre deutsche Version wegen eines übersehenen Hakenkreuzes in der sonst gründlich vor Nazi-Symbolen gereinigten Fassung wieder vom Markt nahm, hielten das viele unsere Leser für übertrieben. Leider ist das nicht der Fall. Anders als in Zeitungen, Büchern und Filmen kann ein Spiel in Deutschland nur für das Zeigen von Hakenkreuzen & Co beschlagnahmt werden. Beschlagnahmen gemäß §131 StGB: Left 4 Dead 2 (131 StGb) PC DVD-ROM, EU-Version Valve Corporation, Bellevue/USA AG Tiergarten Beschlagnahmebeschluss vom 15.02.2010, Az.: 353 Gs 694/10 Wolfenstein (§§ 86 und 131 StGb) PC-Spiel-DVD, Australische Version Activision Australia Pty. Ltd., Epping/AUS AG Detmold Beschlagnahmebeschluss/Einziehungsbeschluss vom 19.01.2010, Az.: 3 Gs 99/10 Quelle: schnittberichte.com Wer weiß wie das ist, ist davon jetzt (vorerst) nur die PC Version betroffen? - Phaethon - 01.04.2010 Normalerweise werden alle inhaltsgleichen Versionen mit "eingefasst". Zitat: Für jede neu veröffentlichung eines Beschlagnahmten Filmes muss ein neuer Beschlagnamebeschluss erwirkt werden, er ist nicht automatisch auch Beschlagnahmt. In dem neuen Beschlagnahmebeschluss wird dann meistens auf die wesentliche Inhaltsgleicheit (soweit diese gegeben ist)der ersten Beschlagnahmung dieses Titels verwiesen.Das hieße, alle bisher erhältlichen "ungeschnittenen" Versionen wären wegen Inhaltsgleichheit mit beschlagnahmt, alle kommenden veränderten Versionen müssten neu geprüft werden. Aber irgendwie gibt es da mehrere Auslegungen. Zitat: Meines Wissen muss die Rechtskräftigkeit des StGb grundsätzlich von einem Gericht bestätigt werden, ganz egal, um welchen Fall es sich handelt. So gesehen wüsste zumindest ich nichts von einer vorhandenen Automatik. Und richtig: Jede Version des Spiels muss unabhängig von den anderen beschlagnahmt werden. Sobald allerdings die erste Fassung beschlagnahmt und dieser Schritt somit begründet wurde, genügt es, den weiteren Fassung schlicht Inhaltsgleichheit zu attestieren, um sie ebenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Da dies recht schnell geht und auch sehr wahrscheinlich ist, werden die anderen Fassungen in der Praxis, wenn auch nicht formal zutreffend, ebenso als beschlagnahmt betrachtet.http://gamersglobal.de/news/20680 Interessant an der Wolfensteingeschichte ist aber: Zitat: Über den Horror-Shooter von Activision kann ähnliches berichtet werden: Der Titel wurde Ende Oktober 2009 auf Liste B gesetzt und bereits Mitte Januar 2010 durch das AG Detmold gemäß § 131 StGB beschlagnahmt. Zusätzliche Brisanz erhält diese Beschlagnahme allerdings dadurch, dass auch § 86 StGB als Begründung angeführt wird, wonach das Spiel nun offiziell als rechtsradikale Propaganda eingestuft wird – die Verwendung des Paragraphen auf Videospiele war bisher absolut unüblich, zumal es sich um ein fiktives Szenario handelt.Es wird immer lächerlicher. Propaganda. Das ich nicht lache :ohno: - Kirby aka Siss - 01.04.2010 die haben echt den *rsch offen, aber sehr weit... bald darf ich mir auch keine Waffen mehr angucken, könnte ich mir ja kaufen und damit Menschen umbringen :lol: - myRaiko - 01.04.2010 Eigentlich wollte ich L4D2 grad verkaufen, aber jetzt behalte ich es, vielleicht wirds ja mal richtig wertvoll
- the|Gamer - 01.04.2010 Hi, ist das jetzt ein schlechter Aprilscherz? :fail: - Kirby aka Siss - 01.04.2010 die Aprilscherze häufen sich wieder sehr, jedes Jahr dasselbe
- hitman28 - 01.04.2010 meines wissens ist das LEIDER kein Aprilscherz! diese Aktion ist LEIDER Echt! :thumbdown: - the|Gamer - 01.04.2010 Hi, ja ist leider so die News steht schon seit gestern auf schnittberichte... :fail: :fail: Bpjm :po: :po: :fail: - Kirby aka Siss - 01.04.2010 ok =) - killingfrezzi - 01.04.2010 myRaiko,index.php?page=Thread&postID=146173#post146173' schrieb:Eigentlich wollte ich L4D2 grad verkaufen, aber jetzt behalte ich es, vielleicht wirds ja mal richtig wertvoll Ja so wertvoll das du dafür in den Bau gehen kannst wen du es verkaufst Beschlagnahmt heißt es darf nicht verkauft / vertrieben werden. |