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Ab wann Gewerbe als U18 Schüler? - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Ab wann Gewerbe als U18 Schüler? (/showthread.php?tid=12311) Seiten:
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Ab wann Gewerbe als U18 Schüler? - hynix - 22.02.2010 Tag zusammen, ich hätte mal eine Frage zum Thema Gewerbe. Ich bin 17 Jahre alt und plane in nächster Zeit ein paar selbstgebaute USB Flasher zu verkaufen (bzw. hab schon ein paar verkauft) oder auch mal eine Konsole zu flashen/JTAGgen, alles größtenteils in Foren, evtl. auch bei Ebay. Wie siehts denn jetzt aus mit Gewerbe anmelden? Ab wann muss ich eines anmelden, was würde mich das Kosten und mit welchem Papierkram wär das verbunden? Und wäre ich dann verpflichtet Gewährleistung zu geben? Gruß hynix - kaendl20 - 22.02.2010 um ein gewerbe zueröffnen musst du mal vorlegen das du diesen beruf erlernt hast.....hab Einzelhandelskaufmann gelernt und kann auch keine Fleischhauerei aufmachen am besten fragst mal auf der bezirkshauptmannschaft die für dich zuständig ist - Namelocked - 22.02.2010 War das nicht so das darf man ab 16 Jahren mit eiverständigung der g.V. ? So habe ich das noch gelernt vor ganzen 4 wochen oder so Ausbildung EHK - 1. LH Rechtsordnung , Geschäftsfähigkeit und so... - hynix - 22.02.2010 Ist ja nicht so, dass ich zwingend ein Gewerbe will, ich möchte nur nicht, dass ich am Ende nen Brief von FA mit Nachzahlungsforderungen vor mir liegen habe. Wenn ich kein Gewerbe anmelden muss/kann/sollte, muss ich die Einkünfte dann wenigstens irgendwo melden? - kaendl20 - 22.02.2010 Besten auf der Bezitkshauptmannschaft oder Arbeiterkammer fragen - w3b - 22.02.2010 quark, für gewerbe musste nix lernen solange du keine genemigungsbedürftige sachen machst.. gewerbe: ab 18 (eher mit psychologischer prüfung und erlabuniss der eltern) gewerbe brauchst du aber erst ab einer gewissen menge. und glaub mir deine USB flasher wirst du sicher nicht in der menge los das du ein gewerbe bräuchtest wenn du etwas gewerblich machst hast du je nach ausführung deiner arbeit immer gewährleistung. ohne gewerbe musst du deine sonstigen einnahmen natürlich auch anmelden, am besten bei deiner jährlichen privaten steuererklärung. Es gibt Freibeträge etc diese bekommst du bei deinem örtlichen FA bzw über google gewerbeschein kostet je nach bundesland und Stadt, zwischen 25-75Euro. Papierkram? Rechnungen, Quittungen, alles schön 10Jahre aufheben. Steuererklärung (anfänglich sicherlich montatlich) etc.. - Dexhi - 22.02.2010 w3b,index.php?page=Thread&postID=138393#post138393' schrieb:quark,Das stimmt so nicht, da er die USB Flasher selbst herstellt muss er einen Meister in Elektronik haben oder anstellen; ![]() ES SEI DEN Du bist Staatsbürger des EU Auslandes dann darfst du einen Meister Betrieb leiten/öffnen ohne Meisterbrief. Ich weiss nicht ob das noch Aktuell ist aber vor 2 Jahren war das lt. der deutschen Gesetzgebung noch so. Aber mach dir mal nicht ins Hemd wegen paar USB Flashern, man darf halt nicht immer gleich 5er Packs bei eBay anbieten, das fällt schon auf. MfG Dexhi - w3b - 22.02.2010 Herstellen und Verkaufen von elektronik darf jeder hempel. MEisterbrief brauchst du nur wenn du ein elektriker sein willst ![]() Ich mach das schon seit 7 Jahren Selbstständig, habe 2 Angestellte und keine Probleme. - Dexhi - 22.02.2010 w3b,index.php?page=Thread&postID=138395#post138395' schrieb:Herstellen und Verkaufen von elektronik darf jeder hempel.Wer hafte im falle das es, nur mal grob angenommen einen Kurzschluss gibt und dem Kunden die Bude abfackelt? Dies bedarf in DE einer Abnahme durch den Meister, welcher dann auch dafür Haftet. Machs mal nicht so einfach. Du brauchst nur keinen Meister wenn du Elektronik Reparierst und die defekten Bauteile durch baugleiche Teile ersetzt. - w3b - 22.02.2010 Dafür habe ich eine Betriebshaftpflicht mit gefahrenerweiterung ![]() diese ist natürlich nicht billig |