Zum Inhalt springen
Xbox Hilfe Forum
ebay Problem...XBOX 360 - Druckversion

+- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de)
+-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45)
+--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46)
+--- Thema: ebay Problem...XBOX 360 (/showthread.php?tid=4506)

Seiten: 1 2 3 4


- RealJt - 15.01.2009

Genau so sehe ich das auch. Die möchten dich nur einschüchtern. Du kannst einem echt Leid tun, die haben dir ja den letzten Dreck angedreht. Drohe selbst mit einem Anwalt und schreib noch ein paar Paragraphen zur Einschüchterung dazu. Wenn die ja in deiner Nähe wohnen kannst du mal persönlich vorbeischauen und die Sache klären. Und bei Ebay nichts mehr kaufen ohne PayPal!


- Philipp2004 - 15.01.2009

Der Paypal käuferschutz von Ebay, bezieht nicht nur auf Paypal bezogene Buchungen sondern auch neuerdings auf den normalen Überweisungen. So stehts bei mir immer wenn ich was bei ebay kaufe. Voller Paypalschutz bei allen Zahlungsarten.

Tja. Das sind diese tollen neuen Assi verkäufer. Davon kenn ich auch einige. Aber ich muss sagen es gibt auch genug assi käufer, muss man ganz ehrlich sagen. Die bieten ohne zu lesen, und fangen an sich zu beschweren.

Nicht einschüchtern lassen. Was denkst du was ich schon bedroht wurde. Im endeffekt haben die Leute diese Kohle so nötig, das die sich den Anwalt nicht leisten können.


- Trooper1310 - 15.01.2009

Da die Sache rechtlich klar ist, geh zum Anwalt und lass den das regeln. Alle Kosten trägt dann der lustige Mensch, da ihm der Anwalt sie in Rechnung stellen wird. Da die gute Frau nicht mal richtig Deutsch schreiben kann, ist sie wahrscheinlich aus der neuen Unterschicht und hat von juristischen Sachen eh keine Ahnung. Also, Sache an den Anwalt geben, den das regeln lassen und alles wird gut. Gleichzeitig bei Ebay melden und den Typen ne negative Bewertung hinterlassen. Email-Verkehr dokumentieren und dem Anwalt geben. Solche Sachen mach ein Jurist zwischen zwei Kaffee.


- the|Gamer - 15.01.2009

Hi,
und Rachebewertungen gibt es auch keine mehr:
[expander]
Zitat:Verkäufer können keine negative oder neutrale Bewertung mehr abgeben

Vor allem Käufer sind auf ehrliche Bewertungen ihrer Vorgänger angewiesen, da sie einen Artikel bezahlen, bevor sie diesen erhalten - und nicht alle Verkäufer bieten eine Rücknahme an.

In der Vergangenheit haben Käufer aus Angst vor Rachebewertungen selbst bei einer schlechten Kauferfahrung einen Verkäufer oft nicht ehrlich oder gar nicht bewertet. Dies erschwerte anderen Käufern, zwischen wirklich guten und weniger vertrauenswürdigen Verkäufern zu unterscheiden. Zudem haben viele Käufer, die einmal eine negative Bewertung aus Rache erhalten haben, dem eBay-Marktplatz den Rücken gekehrt. Das schadet letztlich auch unseren Verkäufern.

Daher haben wir uns dazu entschlossen, dass Verkäufer nur noch positiv bewerten können. Dadurch erwarten wir mehr positive Kauferfahrungen, die wiederum unseren Verkäufern zu Gute kommen.

Falls es bei einem Kauf zu einem Problem kommt, sollte das entweder als Problem Mein eBay oder direkt unserem Kundenservice gemeldet werden und nicht über das Bewertungssystem ausgetragen werden.

Für Verkäufer ist die Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein kleines aber unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat. Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass Verkäufer, die den Käufer zuerst positiv bewerten, selbst auch eher positiv bewertet werden.
[/expander]

Ach nochwas Gewährleistung ausgeschlossen?
nöö...
[expander]
Zitat:Das hier ist die
Klausel für den Gewährleistungsausschluss

Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von zwei Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
[/expander]

Und das "Neue EU Recht" gibt es gar nicht :thumbsup: das ist eine erfindung eines Jurastudenten xD


- Major-Pain - 15.01.2009

ich frag mich echt wieviele von euch noch auf diese scheiss ebay abzocker reinfallen müssen bis der Kroschen fällt weisste zubehör hin oder her aber für dieses geld hatteste im media markt ne 1000% neue und vorallem saubere konsole bekommen und dann hättest du auch jetzt nicht dieses Problem !

Nur ein kleiner Tipp geh zur Verbraucher Zentrale und lass dich dort von einem Anwalt vertreten kostet einmalig glaub ich 12 € und dann wird die sache geregelt aber falls du dein Geld wieder bekommst dann tu uns allen den Gefallen und geh zu Media Markt oder sonstigen Elektro Laden und kauf die lieber ne neue Arcade !

Dann kannste dir auch viel Ärger ersparen !


- headus - 15.01.2009

nächste mal kaufste HIER im Forum bei XXXXX...und dann isses gut...auf jeden Fall ne ganz schöne Sauerei von dem Verkäufer...


- Death Row - 15.01.2009

headus,index.php?page=Thread&postID=45020#post45020' schrieb:nächste mal kaufste HIER im Forum bei XXXXX...und dann isses gut...auf jeden Fall ne ganz schöne Sauerei von dem Verkäufer...
Das kommt leider schon öfters vor.