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Verkehrsunfall auf dem Heimweg - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Verkehrsunfall auf dem Heimweg (/showthread.php?tid=12488) |
- Hans Gurkenwurst - 06.03.2010 Da bin ich mir nicht so sicher. Schliesslich haben wir in Deutschland den besten Kündigungsschutz der Welt. Natürlich kann er eine Kündigung aussprechen, ob diese Rechtens ist, müssen dann aber die Gerichte entscheiden. Nur weil eine Anwältin eine Aussage macht, heisst das noch lange nicht, dass es auch zutreffend ist. Wenn ein Richter das sagt, dann erst ist es Rechtens, vorher nicht. - Namelocked - 06.03.2010 Aber das ganze ist doch auf dem Arbeitsweg passiert. Da dachte ich haben Jugendliche unter 18 ein Kündigungsschutz? MFG - el_barto - 06.03.2010 Laß dich hier nicht verunsichern. Erstmal tragt ihr beide eine Teilschuld, und Gerichte geben in Deutschland immer eher dem schwächerem Verkehrsteilnehmer Recht, so daß es wenn es hart auf kommt die Autofahrerin einen Großteil der Schuld bekommen würde. Die Schuld wird ja immer prozentual geteilt. Zum zweiten geht es deinen Arbeitgeber gar nichts an, wer Schuld hatte. Da hätte ich mich an deiner Stelle gar nicht zu geäußert. Der kann auch wenn du 100% der Schuld bekommen würdest (was nicht passiert) nicht so ohne weiteres eine Kündigung aussprechen. Schon gar nicht weil du krank bist und ausfällst. Er könnte sich natürlich einen anderen Grund suchen. Vom medizinischen Standpunkt her sind Folgeschäden bei Schlüsselbeinbrüchen übrigens kaum zu befürchten. Der einzige Haken ist daß du für die Metallentfernung noch mal ausfällst. Aus moralischen Gründen würde ich auch eher auf eine Schmerzensgeldklage verzichten, schließlich hast du es mit verbockt, auch wenn eine solche Klage sogar AUssicht auf Erfolg hätte. Kurzum: Mach dir keinen Kopf, es wird alles wieder gut! - Phaethon - 06.03.2010 el_barto,index.php?page=Thread&postID=141002#post141002' schrieb:Laß dich hier nicht verunsichern. Erstmal tragt ihr beide eine Teilschuld, und Gerichte geben in Deutschland immer eher dem schwächerem Verkehrsteilnehmer Recht, so daß es wenn es hart auf kommt die Autofahrerin einen Großteil der Schuld bekommen würde. Die Schuld wird ja immer prozentual geteilt. - Namelocked - 06.03.2010 Jop richtig da die Berufsgenossenschaft drinnen steckt prüfen die eh nochmal HAAR genau nach ! - el_barto - 07.03.2010 Ich habe gesagt den Arbeitgeber geht es nichts an. Genausowenig wie genaue Diagnosen den Arbeitgeber was angehen. Da dürfen die Ärzte auch keine Auskunft geben. In der Unfallmeldung an die BG wird die Schuldfrage auch nicht angegeben (die müßte ja später ein Gericht klären), es kann natürlich sein daß die BG diese prüfen läßt um die Unfallgegnerin an den Kosten zu beteiligen. Halte ich aber bei so einem leichten Unfall für unwahrscheinlich. Ich habe schon genug Begutachtungen für BGs gemacht, deswegen kann ich dir sagen, es kann dir kaum was passieren. Und wie gesagt, ich hätte meinem Arbeitgeber nichts von Schuld oder Nichtschuld erzählt. - Namelocked - 08.03.2010 Ok danke ... mal schauen ob noch paar comments eintrudeln. Muss jetzt erstmal ins Krankenhaus und dannach schau ich mal weiter. Also vor. bis Mittwoch nicht mehr da. MFG - Ghostman27185 - 08.03.2010 Ihr bekommt sicher Teilschuld, Sie hätte so schnell fahren müssen das sie noch bremsen hätte konnen und du darfst nich mit dem fahrad über den zebrastreifen fahren! wegen deiner arbeit, dein chef kann dich während deines krankenstandes nicht kündigen und du kannst dann sicher noch weiterarbeiten aber wenn er dich wirklich loswerden will macht er das nach dem krankenstand den wenn er will findet er immer einen grund! Gib du ihm einen grund das er dich nicht rauswirft!! - coconut3 - 08.03.2010 Klar sollte man so schnell fahren, dass man noch bremsen kann. Doch es gibt immer Situationen, wo etwas wie aus dem Nichts plötzlich vor einem auftaucht (Er schrieb ja selber :"Bin über einen Zebrastreifen mit zügigem Tempo gefahren."). Mit Teilschuld wäre ich mir nicht zu 100% sicher. Das ist aber alles Auslegungssache und wird vom Richter entschieden werden. Habe selber Jura studiert und würde diesem Sachverhalt keine Teilschuld (für den Autofahrer) zusprechen. - Rotzkopp - 08.03.2010 Abwarten, genau kann man es nicht sagen. Viele Richter sind auch eher Fußgänger- und Fahrradfahrerfreundlich und argumentieren tatsächlich so, dass ein Autofahrer immer so fahren muss, dass er unter gar keinen Umständen einen "schwächeren Verkehrsteilnehmer" in Gefahr bringen oder platt fahren kann. Ist eine Einzelfallentscheidung. Und da ein bisschen geschickt zu argumentieren und sich evtl. (v.a. bei Vorhandensein eine Rechtschutzversicherung) einen Anwalt zu nehmen ist vielleicht keine schlechte Idee. |