Zum Inhalt springen
Xbox Hilfe Forum
Verkehrsunfall auf dem Heimweg - Druckversion

+- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de)
+-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45)
+--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46)
+--- Thema: Verkehrsunfall auf dem Heimweg (/showthread.php?tid=12488)

Seiten: 1 2 3 4 5


- Namelocked - 05.03.2010

Sry für meine schrift aber hab grad nen Schlüsselbeinbruch Big Grin da schreibts sich net so gut Big Grin
Montag ist meine OP und ich bekomme eine Platte in meine Schulter gebohrt oder ne nadel je nachdem


- Speedfreak - 05.03.2010

menni,index.php?page=Thread&postID=140555#post140555' schrieb:hat die Fahrerin das gesehen das du am Zebrastreifen nicht angehalten hast? Wenn nicht, bist du selber Schuld wenn du das ausgeplaudert hast. Da es ja keine Zeugen gibt, ist es Aussage gegen Aussage. Ich würde da einen Rechtsanwalt vohrziehen, vielleicht gibt es auch etwas Schmerzensgeld Wink .

Du gibst hier Tipps da könnte ich kotzen. :kotz:
Unfassbar :nono:


- Dexhi - 05.03.2010

patrick1506,index.php?page=Thread&postID=140676#post140676' schrieb:Also, Wenn du Krankgeschrieben bist, darf dein Chef dich nicht Kündigen. Das ist Gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings, wenn du danach wieder zur Arbeit gehst, darf er dich Kündigen. Auch direkt am 1 Arbeitstag nach der "Krankheit".
An einem Zebrastreifen muss man als Fahrrad fahrer halten, vom Fahrrad absteigen und es über die Straße schieben, wie schon Dorena sagte ist es so auch gesetzlich vorgesehen! Allerdings sollte jede/r Autofahrer/in einen Zebrastreifen sehr langsam anfahren und sich umschauen ob da jemand kommt. Da das die Fahrerin nicht getan hat und du auch nicht von deinem Drahtesel abgestiegen bist, habt ihr beide eine Teil Schuld. Also kann man auch nicht sagen, "Ich war Schuld" oder "Sie war Schuld". Ihr wart einfach beide Schuld und müsst die Konsequenz tragen. Einfach zu behaupten, du wärst abgestiegen ist nicht Okay, und falls es doch einen Zeugen geben sollte, der den Unfall durch sein Fenster gesehen hat oder so und der Richter dann davon mitbekommt, wirst du wegen einer Falschaussage verurteilt. Und ich denke davon hast du nichts von!
Ich hoffe, dass ich ein bisschen helfen konnte.
Gruss Patrick1506
Das ist Grund auf FALSCH, du kannst und darfst auch während einer Krankschreibung gekündigt werden, alles andere ist Irrglaube und ein Gerücht!!


Du darfst nur nicht gekündigt werden wenn du wegen einem Arbeitsunfall krank geschrieben bist!!!

MfG

Dexhi


- patrick1506 - 05.03.2010

Der Arbeitgeber darf dich nicht Kündigen wenn du krankgeschrieben ist. Warum warten zum Beispiel immer die Leih Firmen darauf, dass der Arbeiter immer erst zur Arbeit kommt und denen dann erst die Kündigung in die Hand drücken? Wenn du Krankgeschrieben bist, bist du für diesen Zeitraum Arbeitsunfähig. Dass du krank geworden bist, ist meist nicht deine Schuld. Deswegen wurde es so Gesetzlich geregelt.


- menni - 05.03.2010

Speedfreak,index.php?page=Thread&postID=140836#post140836' schrieb:
menni,index.php?page=Thread&postID=140555#post140555' schrieb:hat die Fahrerin das gesehen das du am Zebrastreifen nicht angehalten hast? Wenn nicht, bist du selber Schuld wenn du das ausgeplaudert hast. Da es ja keine Zeugen gibt, ist es Aussage gegen Aussage. Ich würde da einen Rechtsanwalt vohrziehen, vielleicht gibt es auch etwas Schmerzensgeld Wink .

Du gibst hier Tipps da könnte ich kotzen. :kotz:
Unfassbar :nono:

ja genau du hast Recht.

@ Namelocked: nimm die Schuld einfach auf dich und höhre nicht auf die anderen, zahl der Tuss den Schaden, leb mit einer Platte in der Schulter und gut ist. :ohno:


- Speedfreak - 05.03.2010

menni,index.php?page=Thread&postID=140860#post140860' schrieb:
Speedfreak,index.php?page=Thread&postID=140836#post140836' schrieb:
menni,index.php?page=Thread&postID=140555#post140555' schrieb:hat die Fahrerin das gesehen das du am Zebrastreifen nicht angehalten hast? Wenn nicht, bist du selber Schuld wenn du das ausgeplaudert hast. Da es ja keine Zeugen gibt, ist es Aussage gegen Aussage. Ich würde da einen Rechtsanwalt vohrziehen, vielleicht gibt es auch etwas Schmerzensgeld Wink .

Du gibst hier Tipps da könnte ich kotzen. :kotz:
Unfassbar :nono:

ja genau du hast Recht.

@ Namelocked: nimm die Schuld einfach auf dich und höhre nicht auf die anderen, zahl der Tuss den Schaden, leb mit einer Platte in der Schulter und gut ist. :ohno:

Es ist wohl ein Unterschied ob man die gantze schuld auf sich nimmt. Oder versucht dem anderen alles in die Schuhe schiebt Rolleyes
Du bist einer von den Helden wegen denen unsere Gesellschaft so egoistisch ist!

Es werden beide eine Teilschuld bekommen. Aber es ist wohl unnötig zum eigenen Vorteil dem anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen


- Dexhi - 05.03.2010

patrick1506,index.php?page=Thread&postID=140853#post140853' schrieb:Der Arbeitgeber darf dich nicht Kündigen wenn du krankgeschrieben ist. Warum warten zum Beispiel immer die Leih Firmen darauf, dass der Arbeiter immer erst zur Arbeit kommt und denen dann erst die Kündigung in die Hand drücken? Wenn du Krankgeschrieben bist, bist du für diesen Zeitraum Arbeitsunfähig. Dass du krank geworden bist, ist meist nicht deine Schuld. Deswegen wurde es so Gesetzlich geregelt.
Sorry, aber du hast keine Ahnung:

http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-w%C3%A4hrend-Arbeitsunf%C3%A4higkeit--Recht-auf-Abfindung-__f36311.html

Erster Satz der Antwort, und das ist von einer ANWÄLTIN!!!

Keine Kündigung wegen Krank sein loool, wo lebst du?

P.S.

Zitat: hat die Fahrerin das gesehen das du am Zebrastreifen nicht angehalten hast? Wenn nicht, bist du selber Schuld wenn du das ausgeplaudert hast. Da es ja keine Zeugen gibt, ist es Aussage gegen Aussage. Ich würde da einen Rechtsanwalt vohrziehen, vielleicht gibt es auch etwas Schmerzensgeld Wink .
Das ist ja wohl der absolute Hohn!!! Ne ne ne!!!


- menni - 06.03.2010

ich möcht mal wissen wo der Hohn ist? Es geht hier um sein Recht! Schmerzensgeld steht Ihm zu. Wenn er sich das gefallen lässt, ist er selber Schuld. Ich würde/hätte einen Anwalt einschalten. Die meisten hatten anscheinend noch keinen schweren Autounfall, da fehlen mir echt die Worte. :nono:

und nochmal dazu: Du bist einer von den Helden wegen denen unsere Gesellschaft so egoistisch ist!

so wird man groß.


- Hans Gurkenwurst - 06.03.2010

menni,index.php?page=Thread&postID=140936#post140936' schrieb:ich möcht mal wissen wo der Hohn ist? Es geht hier um sein Recht! Schmerzensgeld steht Ihm zu.

Das steht ihm zu, wenn er keine Schuld trägt. Da er über den Zebrastreifen gefahren ist, trägt er eine Teilschuld. Wenn nicht, sogar die ganze. Ein Fahrrad muss man über den Zebrastreifen schieben. Wie ich bereits sagte, reicht ein Fuss auf einer der Pedalen und man rollt, dass gilt schon als gefahren.


- Phaethon - 06.03.2010

Und da er den Unfall (zumindest zum Teil) durch sein eigenes Handeln fahrlässig provoziert und herbeigeführt hat, wäre auch eine Kündigung rechtens.