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PS2 verkauft und nun defekt - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: PS2 verkauft und nun defekt (/showthread.php?tid=9607) |
- Burksen - 26.10.2009 Da du in diesem Fall ein Privatverkäufer bist, musst du keine Gewährleistung oder Rücknahme erbringen. Die Ware wechselt den Besitzer, wenn Geld und Ware übergeben worden sind. Er weiss was er gekauft hat, da du ihn schon vor dem Kauf darauf aufmerksam gemacht hast. Merk dir, du bist Privatmann! Mfg Burksen - yamaharacer - 26.10.2009 ja auch wenn ich ihn nur darauf aufmerksam gemacht habe dass sich ein kabel lösen könnte? weil ich habe nicht explizit gesagt dass die ps2 defekt ist sondern eben nur dass es schon vorgekommen ist dass sich ein kabel durch den transport gelöst hat und dass es eben hier auch passieren kann. - Phaethon - 26.10.2009 Oh man, langsam wird es lächerlich. Scheiß doch drauf was IST. Du hast im die Ware verkauft, sie hat funktioniert, damit ist dein Part erledigt. Ende und Aus. Was ist denn, wenn du jemandem mal ein Auto verkaufst und der meldet sich nach einem Jahr das der Auspuff durch ist. Was machst du dann? Fängst du dann auch an zu diskutieren? - headus - 26.10.2009 also ich würd mich da net so weit aus dem Fenster lehnen,denn: Modchips hin oder her...Es gibt eine klare Regelung im Bezug auf das Urhebergesetz. § 95 oder so ist das. Und zwar ist es ganz klar untersagt, technische Mittel/Maßnahmen in Umlauf zu bringen,sie zu importieren oder zu verkaufen, mit den Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil aus Lübeck oder Hamburg, weiss der Geier. hier der Paragraph: § 95a Schutz technischer Maßnahmen (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die 1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege. Somit kannst du vollends belangt werden. Nun liegt es natürlich auch am Käufer, wie weit der vorgehen will. Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, nimm das Ding zurück und verkauf sie ohne Chip. Evtl. kriegste ne negative Bewertung, aber du bist auf jeden Fall schon mal aus dem Schneider. Ob du das machst, ist vollkommen egal. Achja..es gibt KEINE EU-Regelung für Privatpersonen... - yamaharacer - 26.10.2009 also ehrlich gesagt seh ichs nicht ein dass ich die ps2 zurück nehmen soll schließlich hat er nun den chip ausgelötet und behauptet ich hätte ihm schrott verkauft. wäre der chip noch drinn würd ichs warscheinlich machen aber so nicht. also unter rückgabe verstehe ich wie bekommen und nicht in einzelteilen oder soll ich ihm auch nur die hälfte der kohle zurück geben. - Phaethon - 26.10.2009 Sobald er die Kiste geöffnet hat und drin rumgefummelt hat biste eh aus dem Schneider. Mach das mal bei deiner Xbox und fordere eine Garantie, dann wird dir M$ auch was zeigen... - yamaharacer - 26.10.2009 naja hoffen wirs. denke aber schon dass der zur polizei gehen wird. werde es auch dann melden. so er hat sich gemeldet und wirft mir nun arglistige täuschung vor. denke ich nehm se zurück bedingung von mir is dass er se mir zusendet mit allem. dann schau ich mir an was die da fabriziert haben und erst dann kriegt er sein geld wieder. - Phaethon - 26.10.2009 yamaharacer,index.php?page=Thread&postID=106686#post106686' schrieb:...denke ich nehm se zurück bedingung von mir is dass er se mir zusendet mit allem...Und wie oft willst du das SPiel noch treiben? Lass dich doch von sowas nicht ins Bockshorn jagen. Erzählen tun die Leute immer viel. Aber nun gut, du wirst schon selber wissen was du tust. ICH jedenfalls hätt dem ein Rosettenbild geschickt und fertig wärs. - yamaharacer - 26.10.2009 hier mal seine letzte pm: Na gut, ich sehe schon Du zeigst Dich nicht einsichtig. Selbstverständlich musste ich die PS2 öffnen lassen (auch auf deinen Rat!), da Du mir ja ein vermeintlich defekte PS2 geschickt hast. Es wurde alles korrekt eingelötet und ging nicht. Chip ist sauber rausgelötet und PS2 funktioniert. Dein ganzes Verhalten vor (und auch nach!) dem Kauf ließ schon auf eine vorsätzliche Täuschung schließen. Selbstverständlich gilt auch in diesem Ver(kauf) das EU-Recht für Privatverkauf aber nicht bei vorsätzlicher Täuschung oder falsch Beschreibung. Nun gebe ich Dir noch die Möglichkeit selber einen Vorschlag für ein einvernehmliche Lösung zu machen. Mir wäre es ehrlich gesagt lieber, wenn wir das in beider Interesse lösen würden. Aber ohne ein entgegenkommen deinerseits gebe ich mich nicht zufrieden (zumal die PS2 für einen Freund ist/war). - headus - 26.10.2009 nimm das ding zurück,gib das Geld zurück und danach verkauf sie ohne chip...ps: Ausfälle beim modbo 750 sind sehr häufig...besonders bei denen die nen matrix vortäuschen |