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Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach dem FSG - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach dem FSG (/showthread.php?tid=8220) |
- menni - 20.08.2009 habi166,index.php?page=Thread&postID=92521#post92521' schrieb:Auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen und sich ne Rechtsberatung holen. dann wirds ja noch teurer. Da kommt Ihm der Schein wahrscheinlich auf 4000,-Steine ?( - habi166 - 20.08.2009 menni,index.php?page=Thread&postID=92522#post92522' schrieb:Blödsinn, ne Rechstberatung steht jedem zu. Wenn man nachweisen kann das man sich eine Rechtsberatung nicht leisten kann, kann man die beim Gericht beantragen, das kostet dann 10 Euro+Mehrwertsteuer. Wenn man Rechtsschutzversichert ist übernimmt das normalerweise die Versicherung.habi166,index.php?page=Thread&postID=92521#post92521' schrieb:Auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen und sich ne Rechtsberatung holen. Gruß Andreas - menni - 20.08.2009 habi166,index.php?page=Thread&postID=92523#post92523' schrieb:menni,index.php?page=Thread&postID=92522#post92522' schrieb:Wenn man Rechtsschutzversichert ist übernimmt das normalerweise die Versicherung.habi166,index.php?page=Thread&postID=92521#post92521' schrieb:Auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen und sich ne Rechtsberatung holen. na das weiss ich auch. Ein Kumpel von mir hatte auch mal was (keine Ahnung mehr was) und ist zum Rechtsanwalt, der wollt nur für die Akteneinsicht 300,- haben ?( - habi166 - 20.08.2009 Das eine hat mit dem anderen doch nicht zu tun. Und wenn du es weisst schreib doch nicht so Unsinn. Für mich hat das Gericht letzt knapp 800 Euro übernommen und ich hatte noch nicht mal gewonnen. Waren alles Anwaltskosten, die Akteneinsicht beim Gegner hat da nichts gekostet. Musste bloss die Kopien, Porto und die 10 Euro+Mehrwertsteuer zahlen, waren unegfähr 30 Euro. Gruß Andreas - menni - 20.08.2009 habi166,index.php?page=Thread&postID=92526#post92526' schrieb:Das eine hat mit dem anderen doch nicht zu tun. Und wenn du es weisst schreib doch nicht so Unsinn. Für mich hat das Gericht letzt knapp 800 Euro übernommen und ich hatte noch nicht mal gewonnen. Waren alles Anwaltskosten, die Akteneinsicht beim Gegner hat da nichts gekostet. Musste bloss die Kopien, Porto und die 10 Euro+Mehrwertsteuer zahlen, waren unegfähr 30 Euro. ich denke, wenn er Rechtsschutz hat, würde er nicht so ein Wind machen
- habi166 - 20.08.2009 menni,index.php?page=Thread&postID=92527#post92527' schrieb:Jo du hast echt keine Ahnung. http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe Ich hatte doch schon oben geschrieben das die Kosten wenn man sie sich nicht leisten kann vom Gericht übernommen werden und man keine Rechtsschutzversicherung hat oder diese die Kosten nicht übernimmt.habi166,index.php?page=Thread&postID=92526#post92526' schrieb:Das eine hat mit dem anderen doch nicht zu tun. Und wenn du es weisst schreib doch nicht so Unsinn. Für mich hat das Gericht letzt knapp 800 Euro übernommen und ich hatte noch nicht mal gewonnen. Waren alles Anwaltskosten, die Akteneinsicht beim Gegner hat da nichts gekostet. Musste bloss die Kopien, Porto und die 10 Euro+Mehrwertsteuer zahlen, waren unegfähr 30 Euro. Gruß Andreas - menni - 20.08.2009 angenommen er hat Arbeit und könnte es sich leisten und hat keine Rechtsschutz, was würde das dann kosten? Das mit der Akteneinsicht hast du falsch verstanden oder hab ich falsch rübergebracht. Mein Kumpel hat was ausgefressen, also Anzeige bekommen, da wollte er beim Anwalt ein Beratungsgespräch und nur für seine Akteneinsicht wollte der schon 300,- haben. Er war zu dem Zeitpunkt Abeitslos. Das man sowas beantragen kann wusste er nicht. Mfg - KagerRulez - 20.08.2009 Also Rechtsschutz hab ich keinen. Mein Anwalt hat gesagt ich sollte einmal abwarten was die eigentlich von mir wollen. Die Sachbearbeiterin hat mir klargemacht dass sie mir am Telefon keine Auskunft gibt. Achja, ich komme aus Österreich, da muss man nicht ins Bürgerbüro sondern einfach nur zur Fahrschule dann zum Arzt (der nur Augen und Blutdruck überpürft) und dann kann man den Zettel machen. Also falls die mir jetzt den Führerschein abnehmen werde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, da ich nicht einsehe wieso sie mir den machen lassen (alles zusammen 1250,00 euronen) und dann mir den noch wegnehmen und für das auch noch was berechnen. - menni - 20.08.2009 ich dachte bei euch Ösis ist das nicht so schlimm mit den Drogen, ähm was haste da eigendlich genommen wenn du 2 Jahre Bewährung bekommst ?( - Phaethon - 20.08.2009 KagerRulez,index.php?page=Thread&postID=92535#post92535' schrieb:...Mein Anwalt hat gesagt ich sollte einmal abwarten was die eigentlich von mir wollen...Ja, abwarten ist immer eine gute Lösung
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