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Umtausch - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Umtausch (/showthread.php?tid=7675) Seiten:
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- EGo2oo6 - 13.07.2009 Danke ich hab auch mal nachgeschaut und es ist wirklich kein muss... Er kann. Aber ich weiss eins. in diesem Geschäft kaufe ich nix mehr... Werds noch ne weile testen und wenns garnicht geht schick ich se ein. hab ja noch ne 2. ist aber trotzdem ärgerlich. " Nerv " Danke für eure antworten und mühen. LG Nico - Pavesi - 13.07.2009 Dann mache es eben über MS und diesem Verkäufer würde ich das mal ganz eindeutig zu verstehen geben , dass so ein Verhalten dem Kunden gegenüber nicht mehr Zeitgemäß ist. Er sollte vielleicht mal daran denken dass über die Mundpropaganda auch sein Geschäft lebt oder stirbt. - TESLA - 13.07.2009 der weitverbreitete irrglaube das man im laden ein rückgaberecht hat ist falsch! dies ist eine freiwillige leistung der einzelhändler! beim versand oder haustürgeschäft hat man dieses recht! und wenn der händler dir die konsole nicht umtauschen will und dich an ms verweisst ist es seine sache! zudem lehnt auch ms die garantie/gewährleistungs leistungen die ein händler stellt ab da ms nur garantie für den privatkunden gibt! sprich wenn der händler dir die konsole umtauscht dann hat er ne defekte die er nicht getauscht bekommt und somit irgendwann abschreiben muss und kein händler ist so blöde und schreibt mal schnell ca. 120 euro (einkaufpreis) in den sand! - ginoberlin - 13.07.2009 Ich finds immer wieder Lustig wie die meisten immer noch im Glaube sind es heisst Rückgaberecht und das sie dann das Recht auf ihr Geld haben^^ Das ist wie immer nur ein Kulanzsache des Geschäftes, mitlerweile machen es immer weniger Shops händigen einen nur noch nen Gutschein aus, denn wenn das Geld erstmal inner Kasse war, wollen sie es einfach nich mehr hergeben
- Dorena - 13.07.2009 Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Aber wie man liest ist Deine Konsole ja anscheinend nicht in Ordnung. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen (§ 433 BGB). •Bei defekter Ware ist der Verkäufer mindestens zwei Jahre verpflichtet, die beschädigte Ware zu ersetzen (Reparatur oder Ersatz). Allerdings sollten die ersten sechs Monate genutzt werden, die gesetzliche Gewährleistung einzufordern. Nach den sechs Monaten muss man nachweisen, dass der Mangel tatsächlich seit dem Kauf besteht. •Beim Kauf per Internet oder per Telefon gilt das Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen lässt sich der erworbene Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn sie nach Lieferung entsiegelt worden sind. |