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ebay XBOX mit ROD repariert, nun rechtliche Frage - Druckversion

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- cool-steffen - 15.11.2008

360terminator,index.php?page=Thread&postID=28635#post28635' schrieb:@ jezus,

beide von dir gemachten Aussagen (Zitate) halte ich in diesem Fall für nicht richtig.

-aber im Endeffekt könnt ihr machen was ihr wollt und soviel Dinge zitieren die angeblich richtig sind wie ihr wollt ob ihr allerdings damit
richtig liegt wage ich sehr zu bezweifeln, das ist dann im EInzellfall so nicht immer 1:1 anwendbar.

-und wie bei Bastlerware "arglistig verschwiegen" angewandt werden soll ist mir schleierhaft, denn ´Bastlerware hat Fehler, -und diese sind zumeist noch nicht einmal dem Eigentümer dieser Ware bekannt, ein Umtausch wäre nur möglich wenn dem Verkäufer "arglistigen verschweigen" nachgewiesen werden könnte, und das wird sehr schwierig wenn nicht unmöglich sein sein.

Gruß
Das ist ganz einfach

Er verkauft die Xbox als Bastlerware mit einen ROD die arglistige Täuschung ihn diesen Fall ist das er die Xbox Modifiziert hat und deshalb gebannt wurde.

Und ihn der Auktion kein Wort drüber geschrieben hat.

Der Käufer geht beim Kauf davon aus das die Xbox nur einen ROD hat und das ganze bei Microsoft Reparieren lassen kann (auch gegen aufpreis wenn die garantiezeit abgelaufen ist ) kann er aber ihn den Fall nicht weil die Konsohle geöffnet wurde und daher die Garantie seitens Microsoft erloschen ist.

Ich hoffe das es für jeden Verständlich und nachvollziebar ist.

Von daher kann er sehrwohl von Kaufvertrag zurück treten und sein Geld zurückverlangen oder sich auf eine Vergütung einigen.

Gruß Steffen


- DarkUser89 - 15.11.2008

kaf da einfach ne xbox im handel da weisst du das sie nicht gebannt ist!


- 360terminator - 15.11.2008

Hallo,

wer sich wirklich sicher sein will eine xbox mit Gewährleistung und Garantie Umtauschrecht usw. kaufen zu wollen wird diese wohl bei einem Händler kaufen müssen, er darf diese dann auch nicht verändern oder unzulässiges Zubehör mit ihr verwenden.

-und mal ehrlich wenn ich eine xbox 360 als "Bastlerware" kaufe stelle ich persönlich zumindest keine hohen Ansprüche an dieses Gerät.

-und nochmal angenommen ich kaufe eine defekte xbox 360 mit ROD, hätte es aber nicht geschafft diese zu reparieren, -woher soll ich dann bitte wissen das diese xbox 360 gebannt wurde, oder ein geflashtes Laufwerk hat? -denn ich konnte ja noch nicht mal einen Probelauf mit ihr machen.

Und nun möchte ich diese defekte xbox 360 verkaufen und kann nur sagen das diese einen ROD hat da die drei LED rot leuchten, deshalb schreibe ich dies auch so in meinen Verkaufstext da ich nämlich nichts von anderen Fehlern weiß, dazu schreibe ich dann noch "für Bastler", -wo bitte soll da "arlistige Täuschung" vorliegen?

-vielleicht sollte man einfach vorher besser Fragen an den Verkäufer stellen um sich sicher zu sein dass richtige zu kaufen, denn dann weiß man was man kauft, bzw. später in Händen hält.

ich persönlich würde jedenfalls gerne auf Post von dem warten, der dann Schadensersatz von mir mit einem Anwalt einfordern möchte, denn am Ende bleibt dieser auf den gesamten Kosten des Rechstreites sitzen und bekommt gar nichts. -ganz abgesehen davon dass der Streitwert hier wohl in keiner Relation zu den möglichen Ausgaben für einen Rechtstreit steht.

-deshalb rate ich jedem bei sowas zu versuchen sowas freundlich auf Kulanz zu Regeln, ich persönlich zumindest habe gemerkt dass viele Leute mit sich reden lassen und ein Weg gefunden werden kann mit dem sich beide anfreunden können.

schönen Gruß

Gruß


- jezus - 15.11.2008

360terminator,index.php?page=Thread&postID=28697#post28697' schrieb:-deshalb rate ich jedem bei sowas zu versuchen sowas freundlich auf Kulanz zu Regeln, ich persönlich zumindest habe gemerkt dass viele Leute mit sich reden lassen und ein Weg gefunden werden kann mit dem sich beide anfreunden können.
Klar, man sollte IMMER erst ein vernünftiges Gespräch suchen, bevor man den Rechtsweg bestreitet, aber hier war nunmal konkret nach der Rechtslage gefragt.

Zitat: -und mal ehrlich wenn ich eine xbox 360 als "Bastlerware" kaufe stelle ich persönlich zumindest keine hohen Ansprüche an dieses Gerät.
Auch klar, aber dennoch kann der Verkäufer ihm bekannte Mängel arglistig verschwiegen haben.

Zitat: -und nochmal angenommen ich kaufe eine defekte xbox 360 mit ROD, hätte es aber nicht geschafft diese zu reparieren, -woher soll ich dann bitte wissen das diese xbox 360 gebannt wurde, oder ein geflashtes Laufwerk hat? -denn ich konnte ja noch nicht mal einen Probelauf mit ihr machen.

Und nun möchte ich diese defekte xbox 360 verkaufen und kann nur sagen das diese einen ROD hat da die drei LED rot leuchten, deshalb schreibe ich dies auch so in meinen Verkaufstext da ich nämlich nichts von anderen Fehlern weiß, dazu schreibe ich dann noch "für Bastler", -wo bitte soll da "arlistige Täuschung" vorliegen?
In diesem Fall gibt's in der Tat keine arglistige Täuschung. Der Verkäufer muss aber zunächst nachweisen, dass er die Konsole tatsächlich selbst gebraucht gekauft hat.


- cool-steffen - 15.11.2008

jezus,index.php?page=Thread&postID=28712#post28712' schrieb:
360terminator,index.php?page=Thread&postID=28697#post28697' schrieb:-deshalb rate ich jedem bei sowas zu versuchen sowas freundlich auf Kulanz zu Regeln, ich persönlich zumindest habe gemerkt dass viele Leute mit sich reden lassen und ein Weg gefunden werden kann mit dem sich beide anfreunden können.
Klar, man sollte IMMER erst ein vernünftiges Gespräch suchen, bevor man den Rechtsweg bestreitet, aber hier war nunmal konkret nach der Rechtslage gefragt.

Zitat:-und mal ehrlich wenn ich eine xbox 360 als "Bastlerware" kaufe stelle ich persönlich zumindest keine hohen Ansprüche an dieses Gerät.
Auch klar, aber dennoch kann der Verkäufer ihm bekannte Mängel arglistig verschwiegen haben.

Zitat:-und nochmal angenommen ich kaufe eine defekte xbox 360 mit ROD, hätte es aber nicht geschafft diese zu reparieren, -woher soll ich dann bitte wissen das diese xbox 360 gebannt wurde, oder ein geflashtes Laufwerk hat? -denn ich konnte ja noch nicht mal einen Probelauf mit ihr machen.

Und nun möchte ich diese defekte xbox 360 verkaufen und kann nur sagen das diese einen ROD hat da die drei LED rot leuchten, deshalb schreibe ich dies auch so in meinen Verkaufstext da ich nämlich nichts von anderen Fehlern weiß, dazu schreibe ich dann noch "für Bastler", -wo bitte soll da "arlistige Täuschung" vorliegen?
In diesem Fall gibt's in der Tat keine arglistige Täuschung. Der Verkäufer muss aber zunächst nachweisen, dass er die Konsole tatsächlich selbst gebraucht gekauft hat.

Wenn der Verkäufer die Xbox bei Ebay selbst als Bastlerbox gekauft hatte und sie nicht ihn gang gebracht hatte kann man es ja ihn seiner bewertung nachverfolgen oder.

Im übrigen war sich der Verkäufer des Moddings der Xbox selber sehr bewusst sonst hätte er das samsunglaufwerk nicht ihn Gänsefüsschen angeführt was für Leute wie uns ein sehr sicheres zeichen ist das eine modification an der Xbox vorgenommen wurde ein normal User der mit so was nichts zu tun hat würde es nicht Interessieren was für ein laufwerk drin ist.

Der Verkäufer kann ja schlecht bei Ebay reinschreiben das sein Laufwerk geflasht ist da würde seine Auktion nicht all zu lange laufen.

Auszug

Die XBOX 360 beinhaltet ein "Samsung-Laufwerk"



Gruß Steffen




- 360terminator - 15.11.2008

Zitat: Wenn der Verkäufer die Xbox bei Ebay selbst als Bastlerbox gekauft hatte und sie nicht ihn gang gebracht hatte kann man es ja ihn seiner bewertung nachverfolgen oder.

-es soll tatsächlich noch Leute geben die nicht bei ibäh einkaufen, angeblich sollen es sogar immer mehr werden.

-diese ganze Diskussion hier hilft allerdings recht wenig, wenn hier immer wieder von einigen sehr fragwürdige, unterstellende, und an den Haaren herbeigezogene Beschuldigungen gegen den Verkäufer ins Spiel gebracht werden.

-einigt Euch und macht das beste daraus.

Gruß


- cool-steffen - 15.11.2008

Klar und Deutschland soll angeblich ein Kinderfreundliches Land sein. :whistling:

Gruß Steffen


- truecrime - 16.11.2008

Hm wenn die Ware defekt angeboten wird, dan ist sie auch defekt, auch wenn bann da kann man nichts zurückgeben.
Defekt ist defekt.


- cool-steffen - 16.11.2008

Hast du irgentwas davon gelesen was die Leute hier geschrieben haben ??? :thumbdown:


- Offstriker - 16.11.2008

Hi,
kann ich euch mal fragen ob das wirklich sinnvoll ist so ne ROD box zu kaufen und diese dann um zu bauen. Das man halt eine ganze zum Online zocken hat und eine um mal ne SK zu zocken. Ich guck immer mal bei Ebay rein finde die Preis Vorstellungen aber sehr absurd wenn man bedenkt die Dinger gehen für 90 €meist ohne Zubehör weg undim Laden gibt es ne neue für 180€ nur diese sind ja noch nicht flashbar oder?