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Ab wann Gewerbe als U18 Schüler? - Druckversion

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+--- Thema: Ab wann Gewerbe als U18 Schüler? (/showthread.php?tid=12311)

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- hynix - 23.02.2010

Geht ja nicht nur um die paar Flasher, würde evtl. auch ROD Boxen fixen und weiterverkaufen. Und wenn ich die Sachen als "gebraucht" verkaufe sieht die Sache doch wieder ganz anders aus oder? Ich hab mich noch etwas schlau gemacht und rausgefunden, dass ich monatlich kein Einkommen über 355€ haben darf, da es sonst Probleme mit der Versicherung geben könnte, aber die Grenze wird eh nicht so schnell überschritten, schon allein aus Zeitgründen. Außerdem würde das hier als Kleingewerbe durchgehen, ist schonmal deutlich einfacher in der Buchhaltung und die 25€ im Jahr für den Gewerbeschein werde ich woh noch aufbringen können...Naja, ich werd lieber mal bei nem entsprechenden Amt fragen, hier ist sich ja niemand wirklich einig Tongue.

PS: Habs selbst grade erst gesehen, aber wenn man weiß, was die "wer-flasht-wo" Liste ist und was da grade abgeht, wird man schon etwas nachdenklich.


- yamaharacer - 23.02.2010

kaendl20,index.php?page=Thread&postID=138377#post138377' schrieb:um ein gewerbe zueröffnen musst du mal vorlegen das du diesen beruf erlernt hast.....hab Einzelhandelskaufmann gelernt und kann auch keine Fleischhauerei aufmachen am besten fragst mal auf der bezirkshauptmannschaft die für dich zuständig ist
schwachsinn. wir haben ne schnapsbrennerei auch als gewerbe angemeldet und da sag mir mal bitte wo man schnapsbrenner lernen kann.


- hynix - 23.02.2010

Da fällt mir noch der Typ ein, der mit 15 oder 16 seine Süßigkeiten Firma gegründet hat, der macht auch inzwischen Karriere und hatte damals garantiert kein Abschluss als Lebensmittelchemiker...


- Death Row - 23.02.2010


hynix,index.php?page=Thread&postID=138524#post138524' schrieb:Lebensmittelchemiker

Da war aber der Opa oder der Vater Lebensmittelchemiker


- hynix - 23.02.2010

Das Gewerbe ist aber auf ihn selbst angemeldet, sein Opa hat nur Anteile an der Firma. Wie ist denn das eigentlich, wenn ich mein Zeug nur in Foren anbiete und per Überweisung bezahlt wird? Gibts irgendwann ne Meldung von der Bank ans FA, wenn dauernd Geld von verschiedenen Leuten reinkommt oder hat das FA Programme, die automatisch Rasterüberprüfungen durchführen?


- Death Row - 23.02.2010

hynix,index.php?page=Thread&postID=138554#post138554' schrieb:Das Gewerbe ist aber auf ihn selbst angemeldet, sein Opa hat nur Anteile an der Firma. Wie ist denn das eigentlich, wenn ich mein Zeug nur in Foren anbiete und per Überweisung bezahlt wird? Gibts irgendwann ne Meldung von der Bank ans FA, wenn dauernd Geld von verschiedenen Leuten reinkommt oder hat das FA Programme, die automatisch Rasterüberprüfungen durchführen?

Du kannst auch eine KFZ Werkstatt eröffnen aber du musst ein Meister in deinen Betrieb haben wenn du selbst keiner bist.


- cool-steffen - 24.02.2010

Er kann sein Gewerbe anmelden er muss kein Meister sein braucht auch keinen zu haben und von Elektronik muss er auch nichts weiter wissen wir reden hier von einen USB Flasher der arbeitet im Niedervoltbereich und da sind keine Abschlüsse oder sonstiges nötig.

Er muss eben nur wissen was er macht ansonsten ist das kein Problem.

Für alle die nicht wissen was ich meine.

Als Kleinspannung, umgangssprachlich auch Niedervolt oder Schwachstrom, werden in der Elektrotechnik Wechselspannungen (AC) bis 50 Volt Effektivwert und Gleichspannungen (DC) bis 120 Volt bezeichnet. Sie ist ein Teilbereich der Niederspannung. Diese Spannungen gelten beim Berühren für erwachsene Menschen als nicht lebensbedrohlich und entsprechen der maximalen dauernden Berührungsspannung beziehungsweise Fehlerspannung.

Die europäische Niederspannungsrichtlinie gilt daher auch für den oberen Bereich der Kleinspannung (AC über 50 Volt Effektivwert und DC über 75 Volt).

Bei Spannungen unter 25 Volt AC oder 60 Volt DC kann gänzlich auf einen Schutz gegen Berühren verzichtet werden; diese Spannungen gelten auch für Tiere und Kinder als ungefährlich[1].

In Bereichen der Feuchtraum-Installationen gelten andere Bedingungen: auf Isolation gegen Berühren kann nicht verzichtet werden und die Spannungen sind auf 25 Volt AC oder 60 Volt DC oder gar auf nur 12 Volt begrenzt.


- DivX-Fan - 24.02.2010

w3b,index.php?page=Thread&postID=138393#post138393' schrieb:gewerbe brauchst du aber erst ab einer gewissen menge.

und glaub mir deine USB flasher wirst du sicher nicht in der menge los das du ein gewerbe bräuchtest
Das stimmt nicht. Gewerbe muss anmelden, wer etwas nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Fuer einen einzelnen USB-Flasher (oder zwei oder drei?) muss hynix sicherlich kein Gewerbe anmelden. Und die "gewisse Menge", die du ansprichst bezieht sich auf die Gewerbesteuer, die erst ab einer bestimmten Gewinnhoehe anfaellt.