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eBay, Käufer droht mit Anwalt - Druckversion +- Xbox Hilfe Forum (https://xbox-hilfe-forum.de) +-- Forum: Off Topic (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=45) +--- Forum: Allgemeines (https://xbox-hilfe-forum.de/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: eBay, Käufer droht mit Anwalt (/showthread.php?tid=17815) |
eBay, Käufer droht mit Anwalt - vm-power - 23.01.2011 Hallo, ich wollt mal eure Meinung zu meiner jetzigen Situation hören.. Und zwar hatte ich für einen Bekannten folgenden Artikel eingestellt: http://rover.ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=2&pub=5574923758&toolid=103&campid=5336915083&customid=xbt360_link_rw&icep_item=260722039254&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg Die Laufzeit betrug 7 Tage und im Laufe der Auktionszeit hat mein Bekannter den o.g Motor bereits privat verkauft und ich konnte das Angebot dann auf der Arbeit nicht vorzeitig beenden, da der Artikel nunmal nicht mehr verfügbar ist. Jetzt habe ich dem Käufer alles nett versucht beizubringen und ihm angeboten die Transaktion abzubrechen aber dieser besteht voll und ganz auf seinen ersteigerten Artikel und droht mir jetzt mit einem Anwalt. Ich halte es mir mal vor seinen genauen Text hier reinzuschreiben, aber seine Worte waren ungefähr diese Zitat: "Ich brauche den Motor für mein Auto..." und "Wenn Sie mir 150 Euro überweisen, dann ist alles geregelt"Der Käufer scheint mir an sich nicht sehr seriös zu sein... nicht nur wegen seiner sehr dürftigen Grammatik und Rechtschreibung sondern auch da Dieser unteranderen auch mal so einen ähnlichen Fall gehabt hat, wo er eine Kameraleuchte verkauft hatte und die dann für 1 Euro weggegangen ist und er sich geweigert hat Diese zu liefern (siehe seine Bewertungen) Zitat: Negativ: weigert sich für 1 EUR zu verkaufen Portoabzocke 11 EUR statt 5,90 laut ArtikelWas kann ich denn jetzt in dieser Situation machen? Den Betrag von 2 Euro hat er mir übrigens (noch) nicht überwiesen. Was meint ihr? Bleibt mir jetzt nix anderes übrig als ihm seine 150 Euro zu überweisen oder ggf. von nem Schrottplatz einen gleichwertigen Motor zu besorgen und diesen dann an ihn für 2 Euro zu verkaufen? Spielt der Preis eigentlich eine Rolle, wenn es um den Anwalt geht? Ich meine, ob es einen Unterschied macht, wenn der Artikel so wie in diesem Fall für 2 Euro weggegangen ist oder sagen wir mal für 100 Euro ersteigert worden ist. Mit was für Kosten kann ich dann rechnen, wenn es wirklich so weit kommen sollte? Vielen Dank schonmal .... :S - 177Olli - 23.01.2011 Ich hätte dem gesagt das der ersteigerte Gegenstand oder Motor vom Lager Regal gefallen ist (oder so) und der Motor jetzt nicht mehr Funktioniertoder defekt ist. fettig! (schrottpresse) :thumbsup: - pm2025 - 23.01.2011 Mensch was machst du denn für Grütze? Das ist eigentlich dein Pech! Verkauft ist Verkauft! Und ja, er könnte dich Anzeigen und auch Verklagen auf Schadenersatzt! Denn der Kauf ist zustandegekommen! Aber vllt. hast du ja glück im Unglück und bei dem "Hohen" :ironie: Streitwert beschäftigt sich kein Anwalt damit! - D0NNi3 BR4SC0 - 23.01.2011 ich würde gar nichts machen! Kein anderen Motor oder so besorgen! Auch keine 150 Euro überweisen, wofür? Abwarten Tee trinken! Rechtsbeistand fragen ob was passieren könnte! - vm-power - 23.01.2011 177Olli,index.php?page=Thread&postID=189406#post189406' schrieb:Ich hätte dem gesagt das der ersteigerte Gegenstand oder Motor vom Lager Regal gefallen ist (oder so) und der Motor jetzt nicht mehr Funktioniertoder defekt ist. fettig! (schrottpresse) :thumbsup:Ja, aber das ist im Grunde nichts anderes, als dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist. Wenn der kaputt gegangen ist, dann müsste ich ja im Grunde wahrscheinlich auch nen funktionstüchtigen besorgen, da dieser ja im Angebot nicht als defekt angepriesen wurde. Zitat: Mensch was machst du denn für Grütze?Muss dann mal schauen, ob ich nicht mal nen Anwalt fragen kann o.Ä, was er von der Situation hält und ob dieser sich mit sowas befassen würde - JarmenKell - 23.01.2011 sag einfach du hast ohne einwilligung deines bekannten den motor reingestellt und da man rechtlich nur sachen verkaufen kann deren eigentümer man ist (bzw die erlaubnis vom eigentümer erhält) ist diese auktion nicht rechtskräftig und somit hat er auch keinen anspruch auf den motor - vm-power - 23.01.2011 - - JarmenKell - 23.01.2011 - - Nordcore - 23.01.2011 und AUF JEDEN FALL würde ich deinen kumpel bei der schadensbegrenzung mit in's boot ziehen... immerhin hat er dir diese suppe eingebrockt! :thumbdown: und verkaufen würde ich für ihn auch nix mehr! - Freakadin - 23.01.2011 Also ich würde auch erstmal nachfragen was ich machen kann. Anwälte und co beraten da sogar oftmals kostenlos. Was den käufer angeht, kannst du ihn gerne darauf hinweisen, das er selber nicht gerade seriös ist und ihm seinen eigenen Fall vorhalten. Desweiteren würde ich Ebay informieren und als zusatz noch den entprechnden Tipp mit einbringen das dein Kumpel nix davon wusste. Und die 150 € würde ich dem schonmal ganricht zahlen. Sollte er vielleicht noch ausfallend werden droh ihm mit ner Anzeige wegen Beleidigung, Erpressung oder was man daraus sonst noch basteln kann. Im zweifelsfall kann man dir auch keinen vorwurf machen, da du es durch Arbeit nicht mehr geschafft hast den Artikel raus zu nehmen. Sollte es zu ner Anteige oder so kommen gehts im Zweifel für den Angeklagten, also für dich ^^ |