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Geschrieben von: Dorena - 12.07.2008, 13:46 - Forum: Board Talk
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Unser Team hat die Anweisung bekommen nicht jeden Newbie der sich angemeldet hat auf die SuFu o.ä. hinzuweisen.
Es wäre nett wenn sich die User ebenfalls daran halten könnten.
Das gilt für alle Newbies, denn man kann sich damit auch neue User vergraulen.
Oder habt Ihr schonmal gesehen das Hans oder ich einen User der sich gerade neu im Forum angemeldet hat auf die SuFu o.ä. hingewiesen haben ?
Wenn wir so vorgehen würden, dann können wir eigentlich alle Moderatoren entlassen und schreiben ins Logo:
"Bitte die Suchfunktion benutzen hier wird ihnen nicht geholfen". Niemand sagt das die SuFu überflüssig ist.
Sobald ein User längere Zeit hier im Forum tätig ist (was man ja im Profil gut erkennen kann) sollte er sich hier einigermaßen
auskennen und dann wird er auch auf die SuFu hingewiesen. Ferner gilt nach wie vor im gesamten Forum, das die Netiquette eingehalten wird.
Niemand wird wegen seiner Fragen hier doof angemacht....
Denn in erster Linie gilt, es wird jedem neuen User geholfen, auch wenn die Fragen schon x-mal im Forum beantwortet wurden.
Bedenkt immer, Ihr seid auch mal Neulinge hier gewesen.
Danke.....
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| Betr.: Virtuelles Hausrecht |
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Geschrieben von: Dorena - 12.07.2008, 13:46 - Forum: Board Talk
- Keine Antworten
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Immer wieder kommt es bei der Nutzung von Chats, Foren und Blogs zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.
Wie der Nachrichtendienst Heise Online berichtete, befand sich der Heise Zeitschriften Verlag in einem Rechtsstreit mit einem Nutzer der Heise-Foren.
Diesem wurde wegen wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsregeln die weitere Teilnahme an den Foren dauerhaft untersagt.
Da sich der ungebetene Gast jedoch immer wieder teilweise mit falschen Nutzerdaten registriert und so das ausgesprochene Verbot umgangen hat, erhob der Verlag Klage.
Das Landgericht München I (Az.: 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006) hat in diesem Fall entschieden und dem Heise Zeitschriften Verlag Recht gegeben.
Das Gericht führte aus, dass mit der Anmeldung bei einem Online-Forum ein Vertrag geschlossen wird.
Dabei verpflichte sich der Nutzer die Nutzungsbedingungen anzuerkennen und die geltenden Regelungen einzuhalten.
Da auch Forenbetreiber für Beiträge ihrer Mitglieder als Mitstörer haften können, ergebe sich daraus ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko.
Um dieses zu minimieren habe der Forenbetreiber die Möglichkeit einzelne Beiträge zu löschen oder den Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.
Das LG München hat so die Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber bestätigt.
Das Gericht stellte fest, dass der Verlag den mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag wirksam gekündigt habe.
Ein weiteres Festhalten am Vertrag sei Heise nicht zuzumuten gewesen, da der Teilnehmer durch die Missachtung seiner vertraglichen Pflichten
die Interessen des Verlags verletzt habe. Die falsche Angabe von Kontaktdaten stelle dabei alleine schon eine Täuschungshandlung dar,
die geeignet sei das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören.
Während der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet in Zukunft die Foren von Heise Online nicht mehr zu nutzen.
Fazit:
Die vorliegende Entscheidung des LG München stärkt uns Forenbetreiber, da wir den Einhalt der Nutzungsbedingungen gewährleisten müssen.
Dadurch schützen wir uns nicht nur vor einer möglichen Haftung für umstrittene Beiträge von Teilnehmern, sondern können grundsätzlich die Qualität unserer Foren erhalten.
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