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Antworten zu Thema: Sonderurlaub
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Themenübersicht (Neueste zuerst)
Geschrieben von Basti360 - 24.07.2008, 23:31
Aus gegebenem Anlaß darf ich hiermit auf die Anlage 1 der
betrieblichen Arbeitszeitvereinbarung hinweisen, mit der Bitte um
korrekte Beachtung:
Krankheit: Krankheit ist
keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis.
Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr
tun und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen
treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben
wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frei - vorausgesetzt Sie sind mit der
Arbeit fertig.

Eigener Todesfall: Hier dürfen
Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen vorher
über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft
einstellen können - spätestens bis 8.00 Uhr anrufen damit wir
entsprechende Maßnahmen einleiten können, ihre und die Unterschrift des
behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide
Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub
abgezogen.

Operative Eingriffe: Chirurgische
Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so
eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles
von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie
25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind,
sollten Sie froh sein, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag: Daß
Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu
gewähren.

Geburt ihres Kindes: Für derartige
Fehltritte unserer Angestellten sind wir nun wirklich nicht
verantwortlich; daher ist natürlich auch keine Arbeitsbefreiung
vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.