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Antworten zu Thema: Der Wertsack § 49 ADA ( Deutsche Post )
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Geschrieben von Phaethon - 16.01.2009, 17:54
(Zitiert nach Süddeutsche Zeitung aus den Vorschriften der Deutschen Bundespost im Jahr 1967)

Quelle: http://www.meyer-team.de/material/wertsack.htm

Tja, sogar in einem auf den ersten Blick unsinnigem Beamtendeutsch gib es einen tieferen Sinn:
Zitat: Wertes Pünktchen,

die Definition der Bundespost ist absolut zutreffend und sogar prägnant.

Die Trivialbezeichnung Sack, landläufig umschliesst diese auch Beutel/Tüten, wurde dem techn. Verwendungszweck zugeordnet.

Ein Sack wird verteilungschaotisch befüllt.

Ein Beutel wird formschlüssig befüllt.

Mehrere ( formschlüssige ) Beutel können also optimalerweise deformationsfrei und volumenoptimiert in einen Sack überführt werden.

Somit ist der dann, dem weiteren Prozess zuzuführende, " Sack " zwar abgesackt aber eben auch verbeutelt.

So einfach ist das.

Gruss
Quelle: http://www.rp-online.de/hps/client/opini...ten/satire
Geschrieben von the|Gamer - 16.01.2009, 17:23
Der WERTSACK ist ein Beutel, der auf Grund seiner
besonderen Verwendung im Postförderungsdienst
nicht WERTBEUTEL, sondern WERTSACK genannt wird,
weil sein Inhalt aus mehreren WERTBEUTELN besteht,
die in den WERTSACK nicht verbeutelt, sondern ver-
sackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeich-
nung des WERTSACKES verwendete WERTBEUTEL-
FAHNE auch bei einem WERTSACK mit WERTBEUTEL-
FAHNE bezeichnet wird und nicht mit WERTSACK-
FAHNE, WERTSACKBEUTELFAHNE oder WERT-
BEUTELSACKFAHNE.

Sollte es sich bei einer Inhaltsfeststellung eines WERT-
SACKES herausstellen, daß ein in einem WERTSACK
versackter Versackbeutel statt im WERTSACK in einen
der im WERTSACK versackten WERTBEUTEL hätte
versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende
Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der WERTSACK wieder zu
einem Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung nicht
als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "WERTSACK"
eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen
WERTSACK, sondern um einen WERTPACKETSACK,
weil ein WERTSACK im Ladezettel nicht als solcher be-
zeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "ver-
sackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem ver-
sackten WERTBEUTEL um einen WERTSACK und nicht
um einen ausdrücklich mit "WERTSACK" bezeichneten
WERTPACKETSACK handelt.

Verwechslungen sind insofern ausgeschlossen, als jeder
Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter
Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Es ist wahr!! -> Der Wertsack § 49 ADA ( Deutsche Post )